Der Koalitionsvertrag – eine Wertung der energiepolitischen Pläne mit Blick auf den deutschen Energiemarkt

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Der Koalitionsvertrag wird maßgebend sein für die politische Ausrichtung der nächsten Jahre. Dies gilt auch für die Energiepolitik.


Im Folgenden stehen die im Koalitionsvertrag zur Energiewirtschaft fixierten Aussagen und Pläne im Mittelpunkt – mit dem Versuch diese einer Wertung zu unterziehen. Selbstverständlich können die getroffenen Aussagen nur als Indikation der kommenden Energiepolitik gesehen werden, trotzdem stehen diese im Kontext der großen Herausforderungen unserer Zeit: Energiewende und Klimaschutz. Häufig fällt es zwar schwer, aus den politisch geschliffenen und oft unverbindlich formulierten Zielen und Plänen ein Resümee zu ziehen, gleichwohl offenbaren sich dennoch Handlungsfelder, die den Energiemarkt in den kommenden Jahren beeinflussen werden.

 

Energieeffizienz

Die neue Bundesregierung verspricht im Koalitionsvertrag:
„Wir machen Deutschland zur energieeffizientesten Volkswirtschaft der Welt”, „Wir wollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisierung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu gefährden.”

 

Aber wie wird Energieeffizienz in diesem Zusammenhang bewertet und wie realistisch sind die Ziele der zukünftigen Bundesregierung?

Energieeffizienz ist kurz gesagt gleichzusetzen mit einem geringen Primärenergieverbrauch. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in der Vergangenheit auf:

 

 

Primärenergieverbrauch nach Energieträger 

 

Die Energieeffizienz bleibt somit auch im Koalitionsvertrag eines der großen Ziele. Die obige Grafik zeigt aber auch, dass zwar ein marginaler Rückgang des Verbrauchs zu sehen ist, aber beispielsweise das „Ziel 2020”1 in weiter Ferne liegt. Im Zuge des aktuellen wirtschaftlichen Aufschwungs wäre es vermessen anzunehmen, dass der erforderliche Sprung in der Energieeffizienz realisiert werden kann. Einzig bei einem sehr starken Ausbau der Elektromobilität (Wirkungsgradansatz des Elektromotors von 90 Prozent) könnte ein geringerer Primärenergieverbrauch erzielt werden.

 

Das einfachste Mittel, um Anreize für eine Effizienzverbesserung zu setzen, wäre eine Energiekostenerhöhung bspw. durch eine CO2-Steuer, doch dies ist bekanntlich politisch unpopulär.

 

Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass das Aufkommen von Elektromobilität zu nicht unerheblichen Absatzsteigerungen im Strombereich führen wird (von den damit verbundenen erheblichen Herausforderungen im Netzbereich einmal abgesehen).

 

Energiewende

Laut Koalitionsvertrag verspricht die neue Regierung:
„Wir führen die Energiewende sauber, sicher und bezahlbar fort: Zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen: Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien auf 65 Prozent bis 2030. Modernisierung der Stromnetze.”

 

Außerdem soll ein erhöhter Fokus auf Windenergie gelegt werden:
„Offshore-Wind-Energie hat eine industriepolitische Bedeutung für Deutschland und kann auch zur Kostensenkung beitragen. Wir setzen uns deshalb für ein nationales Offshore-Testfeld ein, mit dem wir die Offshore-Potenziale in der Energiewende erforschen werden.”

 

Aber: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist direkt mit der Energiewende und der Klimapolitik verbunden. Bereits im Januar wurde das Klimaziel 2020 (Verringerung des CO2-Ausstoßes um 40 Prozent gegenüber 1990) als unerreichbar „einkassiert”. Immerhin sollen aber Maßnahmen ergriffen werden, die es zumindest möglich machen sollen, das Ziel Anfang der 2020er zu erreichen. Konkret soll dies mit einem erweiterten Ausschreibungsvolumen bei Wind-Onshore und Photovoltaik unterstützt werden. Betrachtet man allerdings beispielsweise den Ausbau bei der Photovoltaik der letzten Jahre, so lässt sich erkennen, dass der Ausbau erheblich von dem im EEG fixierten Ausbaupfad von 2,5 GWp abwich. Die geplanten zusätzlichen 4 GWp beim Photovoltaikausbau kompensieren also auch die Nichtanhebung des Ausschreibungsvolumens der letzten Jahre.

 

In den nächsten Jahren wird es dadurch trotzdem zu einem erhöhten Ausschreibungsvolumen kommen und die Projektentwickler werden gefordert sein. In Bayern ist jedoch aufgrund der „10-H-Regel” im Windbereich leider wenig Aktivität zu erwarten, sodass hier ebenfalls die Entwicklung von Standorten im Norden Deutschlands in den Vordergrund rücken dürfte.

 

Installierte Photovoltaikleistung in Deutschland in GWp (1.000 MWp)

installierte Photovoltaikleistung Deutschland  

Es stellt sich jedoch weiter die Frage, ob die entsprechend getroffenen Vereinbarungen überhaupt zusammenpassen. Im Koalitionsvertrag ist von „einem Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030” die Rede. Vermutlich ist damit Strom gemeint. 2017 lag man bereits bei einem Anteil der Erneuerbaren Energien in Höhe von 38,3 Prozent an der Nettoerzeugung2. Somit erscheint ein Ziel von 65 Prozent erst einmal als nicht so fernliegend. Allerdings würde dies immerhin fast eine Verdopplung der installierten Leistung bedeuten (bei gleichbleibendem Stromverbrauch und wenn man die nahezu ausgeschöpfte Wasserkraft bedenkt).

 

Als tückisch könnte sich erweisen, dass der Verbrauch bis dahin (trotz höherer Energieeffizienz) im Strombereich erheblich steigen dürfte. Maßgeblich hierfür ist auch der Ausbau der Elektromobilität und die Dekarbonisierung des Wärmesektors. Letztere soll vor allem durch den Einsatz von Wärmepumpen anstatt von Einzelfeuerstätten realisiert werden. Der eingesetzte Strom dürfte folglich den Bedarf deutlich erhöhen, sodass man voraussichtlich von einer erheblich höheren benötigten installierten Kapazität ausgehen muss. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag erkannt, bleibt aber leider ohne weitere Konsequenz oder weitere Impulse für den wichtigen dezentralen Ausbau.

 

Fernwärme

Der Koalitionsvertrag sieht für die Wärminfrastruktur vor:

„Die Planung und Finanzierung von Energieinfrastrukturen – einschließlich der bestehenden Gas- und Wärmeinfrastruktur für die Sektorkopplung – so reformieren, dass die verschiedenen Infrastrukturen koordiniert energiewendetauglich und kosteneffizient weiterentwickelt werden.”

 

Die Bundesregierung möchte außerdem

 „die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, sodass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. […] die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. […] KWK-Anlagen und die Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen”.

 

Es wird deutlich, dass ein starker Fokus auf die Sektorkopplung gelegt wird. Die Bundesregierung hat mit dem Förderprogram „Wärmenetze 4.0” bereits detailliert dargelegt, wie sie sich die Zukunft der Fernwärme vorstellt. Wünschenswert wäre jedoch eine Nennung von alternativen Technologien gewesen, die z.B. bereits auch u.a. in Dänemark im Einsatz sind: Solarthermie, Langzeitspeicher und insbesondere die Geothermie sind technologische Lösungen, die bereits bestehen und die technische Machbarkeit nachgewiesen haben. Eine Dekarbonisierung der KWK-Technologie erscheint schwierig, solange hier vornehmlich Erdgas zum Einsatz kommt. Die Rückkehr zu einem verstärkten Biomethaneinsatz erscheint eher nicht durchsetzbar.

 

Trotzdem: Multivalente Fernwärmesysteme, die angepasst an die Gegebenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Kommune Wohn- und Industrieobjekte versorgen und dabei Abwärme und Umweltenergie nutzen, sind für den Energiemarkt ein wichtiges Thema mit Zukunft. Der Ausbau von Fernwärmestruktur und die Umsetzung einer “Energiewendetauglichkeit“ lässt erwarten, dass hier entsprechende Finanzprogramme zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen sollten also den Schulterschluss mit lokalen Versorgern suchen und gemeinsam Projekte umsetzen.

 

Netze

Bei der Gestaltung der Energiewende sollen Bevölkerung, Kommunen und Unternehmen einbezogen werden. Der erforderliche Ausbau und die Modernisierung der Energienetze sollen generell mehr Akzeptanz erfahren, insbesondere der Naturschutz und berechtigte Bürgerinteressen mehr Berücksichtigung finden, u.a. durch mehr Erdverkabelung. Es ist angestrebt, die Vorteile von Smart City und Smart Rural Areas gemeinsam mit den Ländern für die Menschen nutzbar zu machen. Mit Smart Grids und der Smart Meter-Technologie soll eine nachhaltige Energieerzeugung und -versorgung sicher und bedarfsgerecht gestaltet werden.

 

Ein noch zu erarbeitender „ambitionierter Maßnahmenplan” soll die Optimierung der Bestandsnetze und einen schnelleren Ausbau der Stromnetze zur Folge haben. Vorhandene Netze sollen mit neuen Technologien, einer stärkeren Digitalisierung, aber auch durch die bessere Zusammenarbeit der Netzbetreiber höher ausgelastet werden. Die im Zuge einer Novellierung angestrebte Vereinfachung des Netzausbaubeschleunigungsgesetz es soll dabei eine positive Wirkung entfalten. Als notwendig werden aber auch ökonomische Anreize für eine Optimierung der Netze erkannt.

 

Bereits getroffene politische Vereinbarungen3 sollten auch in einer potenziellen Neuauflage der Koalition fortgelten. So ist geplant, die Verordnung zur Umsetzung der bereits beschlossenen bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgelte nun unverzüglich zu erarbeiten. Mit einer Reform der Netzentgelte sollen die Kosten verursachergerecht und unter angemessener Berücksichtigung der Netzdienlichkeit verteilt werden; dies soll bei Stromverbrauchern unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit mehr Flexibilität ermöglichen. Aufgrund der erkannten zunehmenden Verantwortung der Stromverteilnetzbetreiber soll der Regulierungsrahmen weiterentwickelt werden, um Investitionen in intelligente Lösungen (Digitalisierung) – gerade auch im Bereich der Verteilnetze – zu flankieren. Die Entwicklung von Netzengpässen wird einer jährlichen Überprüfung unterworfen; ab Anfang 2019 soll dann daraus der notwendige Handlungsbedarf abgeleitet werden (sog. Stresstests).

 

Für Stadtwerke erfreulich ist, dass der Koalitionsvertrag ihnen eine „Schlüsselposition in der Sektorenkopplung” zuweist. Dabei sollen vor allem Wärme, Mobilität und Elektrizität in Verbindung mit Speichertechnologien zusammengeführt werden. Dies soll insbesondere durch eine Anpassung der Rahmenbedingungen erreicht werden und ist für die Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber insofern positiv zu werten, als damit zu hoffen bleibt, dass in Zukunft Speicher – regulatorisch anerkannt – intelligent eingesetzt werden können. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, die bestehenden Energienetze hin zu „echten” intelligenten Netzen zu entwickeln und „fit für die Zukunft” zu machen. Start-ups, die Geschäftsmodelle in diesem Bereich wagen, können somit auf einen sichereren regulatorischen Rahmen hoffen. Denn der Netzbereich nimmt im Zusammenhang mit der Integration von Erneuerbaren Energien auftretenden Herausforderungen eine Schlüsselrolle ein und ist für die Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele und die Integration höherer volatiler Erzeugungsmengen extrem wichtig.

 

Mobilität

An mehreren Stellen im Koalitionsvertrag trifft man auf das Thema Mobilität.

 

Unter der Überschrift „Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen” verbirgt sich ein weiterer wichtiger Punkt: „Personenbeförderungsrecht, ÖPNV und Mobilität im ländlichen Raum”. Auch an anderen Stellen wird man im Hinblick auf das Stichwort „Mobilität” fündig. So will die künftige Bundesregierung „den Sprung zur Mobilität 4.0” schaffen. Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Entwicklung eines bundeseinheitlichen „eTickets” für den ÖPNV sowie die Öffnung des Rechtsrahmens für neue Mobilitätsangebote wie Fahrgemeinschaften mit Steuerungsmöglichkeiten durch die Kommunen. Ganz in der Tradition der „Autonation Deutschland” werden den Zielen des öffentlichen Verkehres aber auch zwei Ziele für den Individualverkehr gegenübergestellt; welcher Schwerpunkt damit weiterhin verfolgt werden soll, ist wohl offensichtlich. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch daran, dass die Vermeidung von Fahrverboten an prominenter Stelle noch in der Einleitung ihren Platz findet. Realisiert werden soll dies insbesondere durch die Förderung von Elektromobilität. Dabei sollen vor allem der ÖPNV sauberer und das Carsharing gestärkt werden.

 

Allerdings ist dieser Plan durch die Realität mittlerweile eingeholt worden. Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 20184 ist der Druck auf die Bundesregierung gewachsen, die Belastung vor allem in den Städten zu reduzieren. Zwar hält der geschäftsführende Verkehrsminister aktuell daran fest, bestehende Grenzwerte auch ohne Fahrverbote einhalten zu wollen, gleichwohl arbeitet das Bundesverkehrsministerium derzeit bereits daran, eine gesetzliche Grundlage für punktuelle Fahrverbote schaffen zu wollen.

 

Ausweislich des Koalitionsvertrages ist Folgendes geplant:

„Wir wollen den Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 2020 mindestens 100.000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen – wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wollen wir die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern.”

 

Dies ist insofern erfreulich, als dass sich Möglichkeiten ergeben, neue Geschäftsfelder zu entwickeln bzw. bestehende Konzepte zu erweitern. Denn insbesondere mit Blick darauf, dass geplant ist, die bestehende Förderung von Elektromobilität zu erweitern, ist von einem Wachstumsmarkt auszugehen. Diese Entwicklung wird dadurch flankiert, dass auch der Aufbau einer Batteriezellenproduktion in Deutschland geplant ist, durch die auch der Elektromobilitätsmarkt einen Anschub erfahren sollte. Positiv ist auch das Ziel zu bewerten, dass der ÖPNV stärker elektrifiziert werden soll. Das bereits gestartete „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020” soll fortgeschrieben werden; der Umstieg von Verbrennungsmotoren auf elektrische Antriebssysteme wird durch dieses Programm auf vielfältige Weise unterstützt. Die geschaffene „Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität” soll dabei helfen, im Dickicht von Förderrichtlinien und Förderprogrammen den Durchblick zu bewahren.

 

Allerdings ist durchaus auch Skepsis angebracht: Von dem ursprünglichen Ziel aus 2009, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu haben, ist man bisher weit entfernt. Bis 2017 hatte man lediglich etwas mehr als ein Drittel dieses Zieles erreicht. Zu hoffen bleibt aber, dass die künftige Bundesregierung – letztlich auch wegen der bereits angedrohten Klage der EU-Kommission – endlich Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung ergreift.

 

Fazit

Auch wenn viele Ansätze in die richtige Richtung gehen, ist der Koalitionsvertrag natürlich sehr allgemein gefasst. Wie die Ziele konkret erreicht werden sollen, wird nicht genauer behandelt, sodass viel Spielraum für Interpretationen bleibt.

 

Bei bereits selbst gesetzten Zielen wie etwa, dass 65 Prozent der Energie bis 2030 aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden soll, ist zwar bereits eine richtige Tendenz zu erkennen, jedoch bleibt bei diesen Zielen die Veränderung des Strombedarfs, vor allem durch Elektromobilität und elektrische Wärmepumpen, leider unbeachtet. Beim Thema Elektromobilität sollte die Bundesregierung schnell tätig werden, um bis 2020 die geplanten eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland auch nur ansatzweise zu erreichen.

 

Man wird sehen, was von den Plänen im politischen Prozess übrig bleibt – Themen um sich zu profilieren hätte diese Regierung genug.

 

 


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1 Ziele des Energiekonzeptes und der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung: Senkung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 
 um 50 Prozent (Basisjahr 2008).


2 Fraunhofer, „Jährlicher Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland”, unter:
 https://www.energy-charts.de/ren_share_de.htm?source=ren-share&period=annual&year=all abgerufen: 13. Februar 2018)

 

3 „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende” vom 1. Juli 2015.

 

4 BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018; Az. 7 C 30.17 und Az. 7 C 26.16.

 

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Kai Imolauer

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