CBAM 2025: Neue Regeln und Herausforderungen im Überblick

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​​​​​​​veröffentlicht am 17. Dezember 2024 


Zum Jahreswechsel stehen auch im Bereich des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einige neue zu beachtende Punkte und Herausforderungen an. Wir geben einen Überblick, auf was sich einzustellen ist.

Emissionswertermittlung

Bisher durften durch CBAM verpflichtete Einführer die Emissionswerte auf verschiedene Arten bestimmen. Alternativ zur Standard- „EU-Methode” durften so ein CO2-Bepreisungssystem am Anlagenstandort, ein verbindliches Emissionsüberwachungssystem am Anlagenstandort oder ein Emissionsüberwachungssystem in der Anlage verwendet werden. Ab 01.01.2025 ist das jedoch nicht mehr zulässig (Art. 4 Abs. 2 DVO (EU) 2023/1773). Es darf nur noch die EU-Methode verwendet werden. Nach wie vor dürfen bis zu 20% der gesamten grauen Emissionen, die mit komplexen Waren verbunden sind, geschätzt werden.


Registrierung im CBAM-Register

Im endgültigen Geltungszeitraum des CBAM ab 01.01.2026 dürfen nur noch registrierte CBAM-Anmelder entsprechende Waren in die EU einführen. Ab 01.01.2025 ist hier bereits ein Antrag auf Registrierung möglich. Ebenso können sich Anlagenbetreiber in Drittstaaten registrieren lassen, um ihre Emissionswerte gebündelt übermitteln zu können, damit Importeure diese dann automatisiert in ihre Berichte einfügen können.​​​​​​​

Regelungen für akkreditierte Prüfer

Auch im endgültigen Zeitraum müssen abgegebene CBAM-Erklärungen durch akkreditierte Prüfer verifiziert werden, ähnlich wie beispielsweise zu prüfende Konzernabschlüsse. In den CBAM-Rechtsgrundlagen ist vorgesehen, vor 2026 Regelungen zur genauen Akkreditierung dieser Prüfer festzulegen. Diese können daher auch für kommendes Jahr erwartet werden.
 
Auch wenn die dramatischsten Änderungen erst für das Jahr 2026 anstehen, ist CBAM bereits jetzt in Kraft. Es bestehen Pflichten und Sanktionsmöglichkeiten. Auch kommendes Jahr stehen wieder relevante Änderungen an. Daher sollte die Zeit genutzt werden, den Umgang mit CBAM erneut zu überprüfen und an die neuen Regelungen angepasst werden. Dadurch kann man sich dazu auch optimal auf den endgültigen Zeitraum ab 2026 vorbereiten.

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