Einigung im Haushaltsausschuss - erneute Antragstellung in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) zeitnah möglich

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veröffentlicht am 25. Januar 2024

 

Mit der Urteilsverkündung vom 15.11.2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021 hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Dieses Urteil wirkte sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, darunter unter anderem die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).

 

 

Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause für einige Energieförderprogramme ab sofort beendet.

 

Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinie, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden.

 

Der Entwurf der novellierten EEW-Förderrichtlinie enthält unter anderem folgende Änderungen (nicht abschließend):

 

  1. Fördernehmer:
    – Der Entwurf der Richtliniennovelle erlaubt eine Antragsberechtigung von u.a. kommunalen Unternehmen, unabhängig dessen Rechtsform.
    – In Modul 1 „Querschnittstechnologien“ sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt.
  2. Gegenstand der Förderung:
    Der Förderschwerpunkt „Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ wird gemäß Richtlinienentwurf in eine Basisförderung sowie eine Premiumförderung inklusive Dekarbonisierungsbonus aufgeteilt.
  3. Höhe der Förderung:
    – Erhöhung der Förderquoten in Modul 1 und Modul 2 sowie die Erhöhung des maximal möglichen Förderzuschuss in Modul 5
    – Verringerung der Förderquote in Modul 3
    – Förderquoten in Modul 4 je nach Basisförderung, Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich oben genannte Inhalte auf eine vorliegende Entwurfsfassung der EEW-Förderrichtlinie beziehen, welche möglicherweise nicht die endgültigen Inhalte der Richtlinie widerspiegeln.

 

Selbstverständlich informieren wir Sie nach Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie.

 

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Naomi Mzyk

B.A. Management in Organic and Sustainability Business

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