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veröffentlicht am 21. Juli 2022
Als weitere Möglichkeit zur „Verteilung” der gestiegenen Beschaffungskosten Gas neben dem Preisanpassungsrecht nach § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) soll der Bundestag noch diese Woche die Einführung eines Gas-Umlage beschließen.
Hintergrund ist die Befürchtung der Politik, dass Letztverbraucher und in der Folge auch Energieversorgungsunternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten könnten, wenn die erheblich gestiegenen Beschaffungskosten an die Letztverbraucher weitergereicht würden. Nach den bisher vorliegenden Informationen soll das EnSiG um einer Verordnungsermächtigung ergänzt werden, die es der Bundesregierung erlaubt durch Rechtsverordnung die Erhebung einer Gasumlage anzuordnen, welche an die von den gestiegenen Beschaffungskosten betroffenen Energieversorgungsunternehmen zu zahlen ist. Dadurch soll eine gleichmäßige Belastung aller Verbraucher erreicht werden. Die Zeit für die Gesetzesänderung drängt, da befürchtet wird, dass bereits nach der Wartung von Nord Stream 1 am 22.07.2022 keine weiteren Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland kommen könnten und damit das benötigte Gas anderweitig und damit zu deutlich höheren Preisen beschafft werden müsste. Bundestag und Bundesrat sollen der geplanten Änderung des EnSiG noch in dieser Woche zustimmen.
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Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec.
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