Das EEG 2021 nimmt Gestalt an

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​veröffentlicht am 15. Oktober 2020

 

Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 den Gesetzesentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) verabschiedet. Das EEG 2021 soll nach Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens zum 01.01.2021 in Kraft treten.

 

Der Entwurf des EEG 2021 enthält neben wesentlichen Instrumenten zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien eine Vielzahl praxisrelevanter Änderungen, die nicht zuletzt auch für Industrie- und Gewerbeunternehmen bedeutsam sind. Auf die wichtigsten Neuerungen des EEG 2021 aus Unternehmenssicht werden wir in einer Artikelserie in den kommenden Ausgaben eingehen. Im Einzelnen werden wir auf die Themen Eigenversorgung, EEG-Vergütung, Meldepflichten und Besondere Ausgleichsregelung eingehen. Bleiben Sie gespannt!

 

Wir informieren Sie gerne über das weitere Gesetzgebungsverfahren.

 

 

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