Home
Intern
veröffentlicht am 6. Juni 2023 | Lesedauer ca. 4 Minuten
ChatGPT ist in aller Munde. Rund um die automatisierte Verarbeitung von Daten herrscht regelrecht Goldgräberstimmung. Zu groß ist auf den ersten Blick das wirtschaftliche Potenzial, welches sich mit künstlicher Intelligenz im Unternehmensumfeld vermeintlich heben lässt. Dabei ist aber eine Grundvoraussetzung, dass eine KI zunächst mit Daten gefüttert wird, bevor sie sie als Maßstab für die Bewertung von Sachverhalten heranziehen kann. Was aber, wenn das die Auswertung personenbezogener Daten erfordert? Ist die Schaffung einer Grundlage für den sinnvollen Betrieb einer KI überhaupt ohne die Auswertung personenbezogener Daten möglich? Und wie können sich Unternehmen rechtlich auf den Einsatz von KI vorbereiten? Auf diese Fragen wird nachfolgend eingegangen.
Alexander von Chrzanowski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht
Associate Partner
Anfrage senden
Profil
Johannes Marco Holz, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Datenschutzbeauftragter (GDDcert.EU), Master of Laws Rechtsinformatik (Universität Passau)
Partner
Anja Martina Müller
Rechtsanwältin
Senior Associate