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Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Bußgelder für Datenschutzverstöße erheblich angehoben. Sie können je nach Verstoß bis zu 10 Mio./20 Mio. Euro oder 2 Prozent/4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens des vorausgegangenen Geschäftsjahres betragen. Der Katalog der bußgeldbewehrten Verstöße wurde im Vergleich zur bisherigen Rechtslage erheblich erweitert.
Zu den Kernelementen eines modernen Datenschutzkonzeptes gehören deshalb neben einer Datenschutzfolgenabschätzung, insb. Privacy-by-Design und -by-Default, erheblich erweiterte Informationspflichten, Regelungen zu automatisierten Einzelentscheidungen, Verhaltensregeln und Zertifizierungen, sowie Regelungen zu Datenübermittlungen. Der Vortrag zeigt auf, dass und warum diese und weitere Anforderungen v.a. im Zuge der digitalen Transformation zu Industrie 4.0 und Big Data-Anwendungen unabdingbare Kernelemente einer Unternehmens-Compliance sind.
Den vollständigen Vortrag hielt Dr. Christiane Bierekoven im Rahmen der it-sa-Messe 2016, der Fachmesse für Internet-Security, die vom 10. bis zum 12. Oktober in Nürnberg stattfand.
Der vollständige Vortrag als PDF-Datei »
zuletzt aktualisiert am 27.10.2016
Dr. Michael S. Braun
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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