China: Neue Maßnahmen zur Förderung von ausländischen Investitionen

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veröffentlicht am 6. September 2017

  

Vor kurzem veröffentlichte der chinesische Staatsrat den Erlass „Mehrere Maßnahmen zur Förderung des Wachstums von ausländischen Investitionen” (Guo Fa [2017] Nr. 39 – „der Erlass”). Der Erlass beinhaltet allgemeine Leitlinien zur weiteren Förderung von ausländischen Investitionen in China.

 

    

Es wird erwartet, dass das Wachstum von ausländischen Investitionen durch zusätzliche Unter­stützungs­maß­nah­men gefördert und die Qualität der ausländischen Kapitalnutzung verbessert werden kann. Die in dem Erlass erwähnten Maßnahmen sind wie folgt zusammengefasst:​

 

 

1. Verringerung der ausländischen Kapitalbeschränkungen

Der Erlass fordert die weitere Umsetzung des Verwaltungssystems der Negativliste für ausländische In­ves­ti­tionen sowie einen erweiterten Marktzugang für ausländische Investitionen in zusätzlichen Industrien. Zu diesen Industrien gehören die Herstellung von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen und Antrieben, Banken, Wertpapiere, Versicherungen, usw. Das zeigt, dass China die Marktzutrittsbeschränkungen für ausländische Unternehmen in China lockern und die standardisierte Verwaltung ausländischer Investitionen vorantreiben möchte.

 

2. Finanzielle und steuerliche Unterstützungsmaßnahmen

Der Erlass bringt verschiedene finanzielle und steuerliche Begünstigungen mit sich. Wenn ausländische Investoren bspw. Dividenden von in China ansässigen Unternehmen direkt in geförderte Investitionsprojekte investieren, können sie die Vorzüge der Steuerabgrenzungspolitik genießen und vorübergehend von der Quellensteuerverpflichtung befreit werden. Sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen angewendet werden kann, unterliegen die ausländischen Investoren zurzeit einer Quellensteuer von 10 Prozent, auch wenn sie die Dividenden, die sie von in China ansässigen Unternehmen erhalten haben, wieder in China investieren. Es kann zweifellos erwartet werden, dass die Steuerabgrenzungspolitik die Steuerlast von ausländischen Unternehmen wesentlich reduziert und die Nutzung ihrer Barliquidität verbessern wird. Die ausländischen Unternehmen werden dadurch motiviert, ihre Gewinne längerfristig in China zu behalten.

  

Darüber hinaus hat der Erlass weitere Unterstützungsmaßnahmen empfohlen, einschließlich der landesweiten Förderung von Steuervergünstigungen, die bis jetzt nur für technisch fortgeschnittene Dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen in bestimmten Pilot-Städten gültig sind. Dadurch sollen multinationale Unternehmen in China dazu ermutigt werden, regionale Headquarters in China zu errichten. Gleichzeitig sollen ausländische Investitionen nach West- und Nordost-China gelenkt und chinesische Investitionen im Ausland vorangetrieben werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ausländisches Kapital in die fortgeschrittenen Dienstleistungssektoren mit mehr Wertschöpfungen sowie in wirtschaftlich weniger entwickelte Regionen zu leiten und so die Entwicklung der Dienstleistungsbranche und der regionalen Wirtschaft zu fördern.

 

3. Ein- und Ausreise von Fachkräften

Der Erlass macht deutlich, dass im Jahr 2018 die Verwaltungsvorschriften für ausländische Arbeitsnehmer in China veröffentlicht werden, um das System der Arbeitserlaubniserteilung für ausländische Fachkräfte zu standardisieren. Gleichzeitig sollen in der zweiten Jahreshälfte 2017 die Durchführungsvorschriften für Visa ausländischer Fachkräfte veröffentlicht werden, um die Gültigkeitsdauer ihrer Visa zu verlängern. Obwohl die Anziehung ausländischer Fachkräfte ein wichtiger Aspekt für die Attraktivität ausländischer Investitionen ist, mangelt es noch an einer standardisierten Regelung. Der Erlass schlägt einen detailierten Zeitplan für die Umsetzung der Reformen vor. Das deutet auf die Entschlossenheit des Staatsrates hin, die bestehenden Probleme schnellstmöglich zu beheben und die Hürden für ausländisches Kapital zu beseitigen.

 

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Veröffentlichung des Erlasses eine weitere Öffnung der chinesischen Wirtschaft signalisiert und damit Chinas erheblichen Bedarf an ausländischen Investitionen. Inhaltlich umfasst der Erlass im Wesentlichen 3 Aspekte. Erstens die zunehmende Unterstützung für ausländisches Kapital, die sich v.a. in den steuerlichen Begünstigungen spiegelt. Zweitens die Lenkung von ausländischen Investitionen in gezielte Regionen und Industrien, um Chinas industrielle Transformation und regionale Entwicklung zu fördern. Drittens die Verbesserung des Investitionsumfelds für ausländische Investoren in China, v.a. durch eine Verbesserung der Gesetze und Regelungen.

 

Für ausländische Unternehmen ist die Veröffentlichung des Erlasses zweifellos eine gute Nachricht. Es ist anzumerken, dass der Erlass eher als eine Leitlinie dient. Die detaillierten Implementierungsmaßnahmen müssen noch von den zuständigen Behörden entworfen werden. In Bezug auf die Besteuerung der Dividenden ist die Steuerabgrenzungspolitik nur möglich, wenn die Gewinne direkt in geförderte Projekte investiert werden, wobei die Definition von geförderten Projekten noch zu bestimmen ist. Auch einige praktische Probleme sind nicht eindeutig festgelegt, zum Beispiel wann die aufgeschobene Quellensteuer gezahlt werden soll und ob man bei der Steuerzahlung die künftigen Vergünstigungen des Doppelbesteuerungsabkommens genießen kann, sowie ob der Erlass auch für Gewinne gilt, die vor der Veröffentlichung des Erlasses erzielt wurden. Ausländischen Unternehmen wird vorgeschlagen, auf die Veröffentlichung der Durchführungsvorschriften zu warten, um dann beurteilen zu können, ob sie von potenziellen Vergünstigungen profitieren können, oder ob die Notwendigkeit besteht, ihre künftige Investitionsstrategie für China anzupassen.

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