BSI-KritisV tritt voraussichtlich Anfang Mai in Kraft

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​​​​Am 13. April 2016 hat das Kabinett dem ersten Teil der Rechtsverordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes zugestimmt. ​Die Kritisverordnung legt in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung fest, welche Unternehmen unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen.
  

Den Kriterien zur Messung, ob ein Unternehmen unter den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fällt, liegt die 500.000er Regel zugrunde die besagt, dass die kritische Dienstleistung der Versorgung von mindestens 500.000 Personen dient. Hiervon ausgehend lassen sich Schwellenwerte für die einzelnen Sektoren ermitteln.
  

Für einen Wasserversorger bedeutet dies exemplarisch, dass er unter den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fällt, sobald er 22 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr bereitstellt.
     
  

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