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zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2019
Die britische Regierung hat den Zolltarif (WTO-Schedule) veröffentlicht, der nach dem Brexit für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten in das Vereinigte Königreich gelten soll. Der Zolltarif entspricht weitgehend dem EU-Zolltarif.
Ab wann der britische Zolltarif angewendet wird, hängt vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen ab. Im Falle eines Brexits ohne Austrittsabkommen tritt er bereits am 30. März 2019 in Kraft. Sollte es wider Erwarten doch noch zu einer Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Austrittsabkommen kommen, so wird es eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 geben. Während dieser Zeit behält der EU-Zolltarif für das Vereinigte Königreich seine Gültigkeit.
Brexit: „Hope for the best – plan for the worst”
Ewald Plum
Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht
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