Bei Produktmängeln muss der Verkäufer den Gutachter bezahlen

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Wer Produkte mit Mängeln verkauft, muss auch den Schadensgutachter bezahlen. Händler können die Kosten nicht auf den Käufer abwälzen, entschied der Bundesgerichtshof.
 
Ein Hausbesitzer hatte im entschiedenen Fall von einem Händler Massivholzfertigparkett erworben und es von einem Fachmann nach der Einbauanleitung des Herstellers verlegen lassen. Das Parkett warf nach geraumer Zeit Wellen auf. Als der Käufer den Fehler beim Hersteller bemängelte, verwies dieser auf die zu geringe Raumfeuchtigkeit an der Baustelle. Er selbst habe den Schaden nicht zu verantworten, das Parkett sei nicht mangelhaft.
 
Daraufhin beauftragte der Käufer einen Privatgutachter, der feststellte, dass der Mangel vom Hersteller zu verantworten sei…
 

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Frank J. Bernardi

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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