Neue HOAI tritt zum 1.1.2021 in Kraft!

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​veröffentlicht am 16. November 2020

 

Am 6.11.2020 hat der Bundesrat dem Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Zugleich stimmte er dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (ArchLG) zu, der die Änderung der HOAI schlussendlich ermöglicht. Die neue HOAI kann somit zum 1.1.2021 in Kraft treten. Grund für die Änderungen ist das Urteil des EuGH aus Juli 2019, wonach die Mindest- und Höchstsätze dem Unionsrecht widersprechen.

 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Keine zwingende Bindung an die Mindest- und Höchstsätze mehr
  • Honorarermittlung weiter auf Basis der HOAI möglich, jedoch durch Zu- oder Abschläge abänderbar
  • Bisherige Honorartafeln werden unverbindlich, sollen aber Orientierung für Honorarhöhe im Einzelfall bieten
  • Honorarvereinbarung muss nicht mehr bereits zur Auftragserteilung vorliegen; Basishonorarsatz gilt als vereinbart
  • Reduzierung der Formanforderungen (einfache Textform genügt)

 

 

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Dr. Julia Müller

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