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veröffentlicht am 17. März 2025
„Es wird ein Nachlass in Höhe von 4,17 Prozent bei der Abrechnung von Einheitspreisen abgezogen, auch von denen der beauftragten Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.”
Dr. Julia Müller
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht
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