Zollersparnisse durch Freihandelsabkommen

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Der Abschluss von Freihandelsabkommen kann dazu beitragen, die Kosten für Zölle beim Import und Export von Ware deutlich zu senken. Die neuen Abkommen mit Südkorea und Kolumbien/Peru eröffnen neue Marktchancen.
 
Die Europäische Kommission geht derzeit davon aus, dass in Zukunft 90 Prozent der weltweiten Nachfrage außerhalb der EU bedient wird. Dies stellt für die europäischen Staaten ein gewaltiges Potential dar. Dies zu heben, bedarf es entsprechender wirtschaftlicher Verbindungen, um gegenüber der Konkurrenz einen Vorteil zu haben.
 
Als eine wesentliche Möglichkeit haben sich in der Vergangenheit bilaterale Freihandelsabkommen bzw. die Einrichtung von Freihandelszonen herausgestellt. Es ist davon auszugehen, dass trotz der Ergebnisse von Bali auch weiterhin Freihandelsabkommen zwischen einzelnen Staaten geschlossen werden, nicht zuletzt um sich voneinander abzugrenzen. Des Weiteren bieten Freihandelsabkommen die Möglichkeit, dem Vertragsstaat einen breiteren Zugang zum jeweiligen Markt zu gestatten, mit der gleichzeitigen Chance auf eine Regulation.
 
In jüngster Zeit sind mit Südkorea (2011) und Kolumbien/Peru (2013) zwei Freihandelsabkommen in Kraft getreten, die weitreichende Möglichkeiten im Rahmen des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen, verbesserte Bedingungen bei der Ausübung von Investitionen und Regelungen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, Wettbewerbsregelungen und Rahmenbedingen für öffentliche Verkaufsentscheidungen bieten.
 
Den wichtigsten Punkt stellt hierbei der freie Warenverkehr dar. In einem Freihandelsabkommen werden dazu sogenannte Präferenzzölle vereinbart. Dies bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen neben den allgemeinen Zollsätzen noch ein ermäßigter Zollsatz zur Anwendung kommt, der in vielen Fällen wesentlich niedriger ist als der allgemeine Zollsatz.
 
Um solche Präferenzzölle nutzen zu können, ist es notwendig, dass die Ware den Ursprung eines Vertragsstaates hat. Man spricht hier vom sogenannten Präferenzursprung. Um diesen Ursprung zu erlangen, sehen die Abkommen sogenannte Ursprungsregelungen vor.
 
Zum einen ist dies die allgemeine 10-Prozent-Grenze. Wenn Ware im Endprodukt enthalten ist, die zu weniger als 10 Prozent nicht dem Ursprung eines Vertragsstaates entspricht, ist dies im Normalfall unschädlich. Daneben wird der Präferenzursprung durch eine ausreichende Be- und Verarbeitung eines Produktes erreicht. Dazu sind in einem Freihandelsabkommen entsprechende Listen beigefügt. Die ausreichende Be- und Verarbeitung ist beispielweise dann gegeben, wenn durch die Be- und Verarbeitung eine Wertschöpfung von 30, 40 oder 50 Prozent erreicht wurde. Hierbei gelten für die verschiedenen Zolltarifnummern unterschiedliche Listenregelungen.
 
Gerade in Asien kann dies bedeuten, dass Zollsätze von 390 Prozent auf 70 Prozent reduziert werden. Interessant ist dies gerade für Unternehmen, die verstärkt in der ASEAN-Region verkaufen wollen. Da ein Abkommen zwischen den ASEAN-Ländern und der EU noch auf sich warten lässt, ist es gegebenenfalls ratsam, zum Beispiel eine Produktion in China oder einem der ASEAN-Staaten aufzubauen. Denn China hat ein Abkommen mit den ASEAN-Staaten, Exporte aus China heraus sind in vielen Fällen präferenzbegünstigt und sind daher mit einem sehr niedrigen oder gar keinem Zoll belastet.
 
Zum Schutz der eigenen Wirtschaft haben einige ASEAN-Staaten wiederum verstärkt nichttarifäre Handelshemmnisse eingeführt. Dies sollte bei der Standortentscheidung mit einbezogen werden.
 

Zukünftige Abkommen

Die EU hat in den letzten Jahren mit wichtigen Handelspartnern Verhandlungen über Freihandelsabkommen gestartet. In der Asienregion zählen dazu vor allem Thailand, Indien, Japan, Malaysia und insgesamt die ASEAN Region. Daneben wird mit verschiedenen afrikanischen und karibischen Staaten verhandelt. Der derzeit wichtigste Verhandlungspartner sind allerdings die USA. Die Europäische Union strebt eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (THIP) an. Es bleibt abzuwarten, ob die politischen Probleme nicht zu groß sind, um das Transatlantische Freihandelsabkommen erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Dahingehend wird auch interessant sein, wie das Abkommen zwischen Kanada und der EU funktionieren wird. Viele US-amerikanische Unternehmen haben eine entsprechende wirtschaftliche Dependenz in Kanada.
 

Ausblick

Da durch das Bali-Abkommen die Zölle wohl weltweit sinken werden, wird es immer stärker auf die nicht tarifären Handelshemmnisse ankommen, die es zu umgehen gilt. Durch Freihandelsabkommen lassen sich gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und Lizenzen, Reduktion von Marktzutrittsbarrieren, wie auch die Öffnung des Dienstleistungssektors erreichen. Gerade die Freihandelsabkommen der USA mit Vietnam oder Thailand bieten so den amerikanischen Unternehmen gegenüber den Unternehmen der sonstigen Welt zum Teil erhebliche Vorteile, da diese zum Beispiel zum Teil Handelsunternehmen gründen können und vor Ort unter Umständen nicht zwingend einen fremden Handelsvertreter benötigen.
 
Zuletzt aktualisiert am 07.09.2016

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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