E-Health – Chancen für die Gesundheit, Risiken für Datenschutz- und Verschwiegenheitsverpflichtung

PrintMailRate-it

von Dr. Christiane Bierekoven

 

Im Sommer 2014 kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe an, ein E-Health-Gesetz zur Förderung der Nutzung digitaler Technik im Gesundheitswesen zu erarbeiten. Die WirtschaftsWoche stellte in ihrem Heft 37 dieses Jahr die Bedeutung von Digital-Health-Produkten ausführlich heraus.
 
Am 12. November 2014 fand in Berlin ein öffentliches Fachgespräch des Bundestagsausschusses „Digitale Agenda” zum Thema E-Health statt, im Rahmen dessen mehrere Experten aus den Bereichen Informatik, Medizintechnik, Wissenschaft und Datenschutz zu den Chancen, Risiken und Hemmnissen von E-Health in Deutschland gehört wurden. Im Vorfeld war von den Fraktionen ein abgestimmter Fragenkatalog erstellt und den Experten zur Beantwortung vorgelegt worden, der detaillierte Fragestellungen zu den Chancen von E-Health für die medizinische Versorgung, ihre Ausgestaltung und den Schutz der Gesundheitsdaten enthielt.
 
Allen vorgenannten Initiativen ist gemein, dass es um die Ausschöpfung des Potenzials von E-Health-Produkten auf der einen Seite und den Schutz sensibler Patienten- bzw. Gesundheitsdaten auf der anderen Seite geht, deren Missbrauch zu kommerziellen Zwecken oder versicherungsmathematischen Neubewertungen mit dem Ziel, Versorgungsleistungen einzuschränken, verhindert werden soll.
 
Die Möglichkeiten digitaler Health-Produkte reichen von der elektronischen Gesundheitskarte über die gesetzlich neu geregelte elektronische Patientenakte, Online-Plattformen und IT-gesteuerte Infrastrukturen zum Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Pflegepersonal, Physiotherapeuten und Patienten bis zur vollständigen elektronischen Kommunikation zwischen medizinischen Einrichtungen sowie zwischen Arzt und Patient bis zur sich immer mehr verbreitenden Verwendung von Gesundheits-Apps.
 
Online-Plattformen und Gesundheits-Apps ermöglichen neue und schnellere Möglichkeiten, Gesundheitsdaten zur Anamnese, Diagnose, Medikation und Therapie austauschen und abstimmen zu können. Durch die Online-Zugriffe kann nicht nur ein – im Vergleich zur heutigen Übersendung von medizinischen Befunden – viel schnellerer Austausch von Gesundheitsdaten gewährleistet werden, sondern v. a. eine viel schnellere Abklärung von Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten, Allergien oder Wechselwirkungen mit verschiedenen Medikamenten.
 
Durch eine stärkere Vernetzung der Kommunikationskanäle und medizinische Online-Plattformen könnten auch ländliche Gebiete, die v. a. mit Fachärzten unterversorgt sind, besser an die medizinische Versorgung in den städtischen Versorgungszentren und Kliniken angebunden werden; somit könnte Fachwissen von Allgemeinmedizinern mit Fachärzten ausgetauscht und zum Wohl von Patienten genutzt werden.
 
Bei all diesen Vorteilen, die mit der Nutzung von E-Health-Produkten verbunden sind, darf die Missbrauchsgefahr und die Gefahr, dass Gesundheitsdaten unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden, nicht unterschätzt werden.
 
Die durch die zunehmende elektronische Vernetzung entstehende jederzeitige Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten in elektronischen Datenbanken, Medizinprodukten und Cloud- Anwendungen erhöht die Risiken für die Vertraulichkeit und Integrität der Daten.
 
Hinzu kommt, dass bei einer Weitergabe dieser Daten an Drittanbieter, die nicht dem medizinischen Sektor angehören, die ärztliche Schweigepflicht nach § 9 Abs. 1 MBO-Ä, § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB gewahrt werden muss. Die Übermittlung von Gesundheitsdaten an Drittdienstleister stellt jedoch grundsätzlich ebenso wie die Wartung von Medizinprodukten durch externe Dritte, die einen Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglicht, eine solche strafbare Offenbarung dar.
 
Wie die Potenziale von E-Health-Produkten zum Wohle der medizinischen Versorgung genutzt und zugleich die besonders sensiblen Gesundheitsdaten geschützt sowie die ärztliche Verschwiegenheitspflicht bei einer Auslagerung von Gesundheitsdaten oder Wartung IT-gesteuerter Medizinprodukte gewahrt werden können und worauf dabei besonders zu achten ist, wird in Beiträgen in den kommenden Ausgaben des Ärztebriefs dargestellt.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Johannes Marco Holz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Datenschutzbeauftragter (GDDcert.EU), Master of Laws Rechtsinformatik (Universität Passau)

Partner

+49 911 9193 1511

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu