Verrechnungspreise in den Baltischen Staaten

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Am Freitag, dem 16. April 2013 hat Rödl & Partner in Kooperation mit der DnB Bank, der Schwedischen und der Norwegischen Handelskammer in Lettland ein Mandantenseminar zum Thema „Steuertrends in den Baltischen Staaten: Verrechnungspreise – die nächste große Herausforderung” veranstaltet. Das Seminar bot weit über 60 Vertretern von baltischen, skandinavischen und deutschen Unternehmen die Möglichkeit, sich über die neuesten Änderungen und Anforderungen für die Bestimmung von Verrechnungspreisen und die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation zu informieren.
 
Herr Michael Scharf, Leiter der internationalen Abteilung für Verrechnungspreise von Rödl & Partner in Nürnberg, gab hierbei einen einführenden Überblick über Verrechnungspreise und die Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen. Unterstützt wurde er hierbei von Mitarbeitern der Steuerabteilungen von Rödl & Partner in Lettland, Litauen und Schweden. Ein interaktiver Workshop mit einer lebhaften Diskussion zwischen den Panel-Mitgliedern und den anwesenden Wirtschaftsvertretern rundete das Seminar ab.
 
Hierbei konnte Rödl & Partner den Teilnehmern einen komprimierten Überblick in das schwierige Thema der Be¬stimmung von Verrechnungspreisen geben. Verrechnungspreise sind simulierte Marktpreise für Transaktionen, die zwischen verbundenen Unternehmen bzw. Teilbereichen eines Unternehmens für innerbetrieblich ausgetauschte Güter und Dienstleistungen gelten sollen. Dieses Thema hat in Deutschland in den letzten 10 Jahren und in den Baltischen Staaten innerhalb der letzten paar Jahre eine immer größere Bedeutung gewonnen, welche vor allem aus der Anreiz- und Lenkungsfunktion der Verrechnungspreise in einer Unternehmensgruppe sowie den steuerlichen Auswirkungen resultiert.
 
Letztere liegen vor allem darin begründet, dass sich über Verrechnungspreise Gewinne zwischen mehreren selbständigen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe verschieben lassen. Durch eine Gewinnmaximierung in einem Land mit einer niedrigen Gewinnbesteuerung kann die Steuerbelastung für den Gesamtkonzern minimiert werden.
 
Die nationalen Vorschriften sowie die Richtlinien der OECD, auf denen viele nationale Regelungen beruhen, legen den Rahmen fest, innerhalb dessen eine Steuerminimierung möglich ist. Um im Falle einer Steuerprüfung die unternehmensinterne Ermittlung von Verrechnungspreisen für die Steuerbehörden transparent zu gestalten, ist die Erstellung einer Verrechnungpreisdokumentation in bestimmten Fällen notwendig bzw. empfehlenswert. In Lettland ist seit diesem Jahr die Erstellung einer entsprechenden Dokumentation bei Vorliegen weiterer Kriterien ab einem Nettoumsatz von 1.000.000 LVL (ca. 1.422.900 EUR) für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.
 
In der folgenden Tabelle haben wir einige wichtige Punkte rund um das Thema Verrechnungspreise zusammengefasst:
 
Lettland Litauen Estland
1.
Beziehungen, die eine Verbundenheit begründen
Generell:
Arten von Beziehungen, in denen eine Verbundenheit besteht, sind gesetzlich definiert
Beziehungen, in denen eine Partei Einfluss auf die andere hat, was zu Bedingungen für Transaktionen/ Geschäftsvorfällen führt, die von den Bedingungen abweichen, in denen der maximale wirtschaftliche Nutzen bezweckt wird oder Arten von Beziehungen, die gesetzlich definiert sind
Beziehungen, in denen die Parteien gemeinsame wirtschaftliche Interessen haben oder in denen eine Partei einen dominierenden Einfluss auf die andere Partei hat oder Arten von Beziehungen, die gesetzlich definiert sind
Konkrete Beispiele:
Unternehmen derselben Unternehmensgruppe
Unternehmen und Mitglieder ihrer Verwaltungsorgane
Unternehmen und deren Gesellschafter, deren Anteil folgenden Wert übersteigt:
20 %
25 %
10 %
Unternehmen, die wenigstens teilweise in Besitz oder unter Kontrolle derselben Personen oder mit diesen verbundener Personen, deren Kontrollanteil folgenden Wert übersteigt:
50 %
25 %
50 %
Transaktionen mit Betriebsstätten des Unternehmens
2.
Verpflichtung zur Vorlage von Verrechnungspreis­dokumentation seit
2013 (bis dahin bestand diese Verpflichtung ohne spezielle gesetzliche Grundlagen)
2004
2007
3.
Hauptkriterien für obligatorische Verrechnungs­preis­dokumentation
Transaktionen mit:
  • einem verbundenen ausländischen Unternehmen;
  • Unternehmen derselben Unternehmensgruppe;
  • Unternehmen, die von der Körperschaftsteuer befreit sind oder Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen;
  • Unternehmen in Staaten mit niedrigen Steuern bzw. ohne Steuern (Steueroasen);

unter der Bedingung, dass:
  • der Nettoumsatz des Unternehmens den Betrag von 1.000.000 LVL (ca. 1.422.900 EUR) pro Jahr übersteigt, und
  • das Volumen einer einzelnen Transaktion den Wert von 10.000 LVL (ca. 14.200 EUR) übersteigt
  • litauische Unternehmen, wenn deren Einkünfte aus Veräußerungen im Veranlagungszeitraum der Transaktion den Wert von 10.000.000 LTL (ca. 2.896.200 EUR) übersteigt (einschließlich Betriebsstätten ausländischer Unternehmen);
  • Kredit- und Versicherungsinstitute;
  • Kredit- und Versicherungsinstitute;
  • auf dem Wertpapiermarkt registrierter Unternehmensverband;
  • eine Partei der Transaktion hat ihren Sitz in einer Steueroase.

Ansässiger Unternehmensverband (oder nichtansässig mit Betriebsstätte in Estland) mit:
  • mindestens 250 Mitarbeitern (einschließlich verbundener Personen); oder
  • Umsatz von über 50.000.000 EUR (einschließlich verbundener Personen) im Geschäftsjahr vor der Transaktion; oder
  • konsolidierte Bilanz von über 43.000.000 EUR (einschließlich verbundener Personen) im Geschäftsjahr vor der Transaktion;
4.
In der Verrechnungs­preis­dokumentation aufzuführende Informationen
Von den OECD-Richtlinien empfohlen, soweit sie nicht nationalen Gesetzen und Vorschriften widersprechen
5.
Zulässige Methoden nach Priorität
Preisvergleichsmethode
Wiederverkaufs­preis­methode
Kostenaufschlags­methode
Rentabilitätsmethode
Gewinnaufteilungsmethode
6.
Bevorzugte Datenbank für Finanzanalysen
AMADEUS
keine
 
7.
Einreichungsfrist
30 Tage nach Anfrage der Steuerbehörde
60 Tage nach Anfrage der Steuerbehörde
8.
Risikozeitraum Betriebsprüfung
5 vergangene Jahre
laufendes Jahr und 5 vergangene Jahre
9.
Bußgeld für Nichteinreichung der Verrechnungspreis­dokumentation
-
50-2.000 LTL (ca. 15-580 EUR)
1.200-3.200 EUR
10.
Möglichkeit des Abschlusses eines Advance Price Agreement (APA, Vorab-Preisabsprache)
Ja, wenn Transaktionsvolumen über 1.000.000 LVL (ca. 1.422.900 EUR)
Ja
Nein
11.
Preis des APA
5.000 LVL (ca. 7.100 EUR)
-
keine Angabe
 

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