Fremdvergleichsgrundsatz: Verlässliche Vergleichsdaten durch Datenbankanalyse?

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veröffentlicht am 18. April 2019

 

Um Fremdvergleichswerte für gruppeninterne Verrechnungspreise zu erhalten werden oftmals Datenbankanalysen durchgeführt. Dies birgt einige Fallstricke.

 

Für den geforderten Fremdvergleich werden am Markt auffindbare Vergleichswerte und -preise aus Geschäftsbeziehungen zwischen gesellschaftsrechtlich unabhängigen Unternehmen gesucht. Ein solcher Fremdvergleich kann grundsätzlich innerbetrieblich (anhand eigener /interner Informationen) oder außerbetrieblich (anhand externer Informationen, auch „zwischenbetrieblicher" Vergleich genannt) durchgeführt werden. Häufig liegen keine innerbetrieblichen Vergleichswerte vor und ein außerbetrieblicher Vergleich wird erforderlich.

 

Bei der Suche und Ermittlung von brauchbaren Vergleichsdaten ist eine Vielzahl von Komponenten und Sachverhalten zu berücksichtigen, zu denen teilweise nur begrenzt Informationen vorliegen. Als Beispiele der zu berücksichtigenden Themenkomplexe seien erwähnt:

 

  • technische Vergleichbarkeit der Produkte/ Leistungen,
  • Qualität der Produkte/ Leistungen,
  • analoger Absatzmarkt,
  • vergleichbare Wettbewerbssituation der Regionen, Länder,
  • Vertragskonditionen,
  • vorliegen vergleichbarer Funktionen und Risiken sowie deren Aufteilung,
  • Steuern/ Zölle,
  • Produkt- und Unternehmensimage,
  • Unternehmensgröße,
  • Umsatzvolumen je Kunde,
  • Lebenszyklus der Produkte und Serien.

Ein innerbetrieblicher Vergleich kann immer dann durchgeführt werden, wenn das Unternehmen die gleiche oder zumindest ähnliche Lieferungen/ Leistungen sowohl mit verbundenen als auch mit „dritten” Geschäftspartnern abwickelt. In solchen Fällen liegen konkrete Vergleichsdaten vor, welche u.a. anhand der Funktions- und Risikoanalyse bei Bedarf entsprechend angepasst werden müssen, um einen tatsächlichen Vergleich und Parallelstellung durchführen zu können. Eine solche innerbetriebliche Vergleichsmöglichkeit hat den Vorteil, dass die relevanten Vergleichsdaten zur Verfügung stehen und der Bedarf von Anpassungen eindeutig bestimmt und kalkuliert werden kann.

 

In vielen Fällen liegen allerdings keine innerbetrieblichen Vergleichsdaten vor, sondern müssen außerbetriebliche Vergleichsdaten für den Nachweis der Marktüblichkeit der gruppeninternen Verrechnungspreise herangezogen werden. Bei diesen handelt es sich um Geschäftsvorfälle, die zwischen zwei unabhängigen Geschäftspartnern – zu denen die Unternehmensgruppe keine relevanten Geschäftsbeziehungen unterhält und die nicht im Einflussbereich der Unternehmensgruppe stehen – bezüglich vergleichbarer Lieferungen/ Leistungen, sowie unter vergleichbaren Bedingungen bestehen.

 

Das Finden solcher Fremdvergleichsdaten ist in der Regel nicht so einfach. In vielen Fällen ist es schwierig, genaue Kenntnisse über konkrete Margen, Aufschläge usw. von Vergleichsunternehmen zu erlangen, da Informationen dieser Art als Betriebsgeheimnis behandelt werden und detaillierte Informationen zu Geschäftsbeziehungen oder Vertragsbestandteilen anderen Marktteilnehmer nicht zugänglich gemacht werden. Somit liegen meist keine detaillierten Informationen zu konkreten unabhängigen Vergleichstransaktionen vor, was aber die Voraussetzung für eine direkte Vergleichbarkeit wäre. Aus diesem Grund werden oft Datenbankanalysen durchgeführt, mit deren Hilfe eine quantitative und qualitative Auswahl von unabhängigen Vergleichsunternehmen möglich ist. Nach Herausfilterung der relevanten Vergleichsunternehmen werden in einem weiteren Schritt die verrechnungspreisrelevanten Faktoren, wie zum Beispiel Gewinnmargen, Deckungs-beiträge, etc. ermittelt und mit den eigenen Faktoren verglichen. Hier besteht die Frage, inwieweit die

gewonnenen Daten aus der Datenbankanalyse als tatsächlich vergleichbar angesehen werden können, welche Schwachstellen bestehen und ob diese überwunden werden können.

 

Auf dem Markt gibt es einige Datenbanken, auf welche die Unternehmen für eine Vergleichsanalyse zugreifen können. Diese Datenbanken enthalten u.a. die wesentlichen Zahlen der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Unternehmen sowie vereinzelt Zusatzinformationen, mit deren Hilfe versucht wird, die fremdüblichen Margen und Deckungsbeiträge zu ermitteln. Hierbei ist zu beachten, dass die Datenbanken öffentlich zugängliche Informationen verarbeiten, welche nicht in allen Ländern in gleicher Weise, zum selben Zeitpunkt und mit demselben Informationsgehalt zur Verfügung stehen.

 

Nachfolgend möchten wir einige Schwachstellen aufzeigen, die sich aus der Nutzung solcher Datenbanken ergeben:

 

Rechnungslegungsvorschriften

Kann oder soll keine landespezifische Datenbankauswertung für die Vergleichsanalyse herangezogen werden, sondern wird eine länderübergreifende Analyse durchgeführt, können sich, zum Beispiel wegen unterschiedlicher Rechnungslegungsstandards in den einzelnen Ländern, erhebliche Differenzen bei gewissen Positionen der GuV ergeben. Diese können einen erheblichen Einfluss auf Margen und Deckungsbeiträge haben, die im Zuge der Vergleichsanalyse zu berücksichtigen wären. An dieser Stelle sollen nur einige der möglichen Differenzen aufgezählt werden:

  • Gewerbesteuern werden nicht in allen Ländern unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen. Diese können zum Beispiel - wie in Ungarn üblich - unter den Betriebsausgaben auszuweisen sein. Da der Aufwand aus Gewerbesteuer i.d.R. nicht unwesentlich ist, können sich erhebliche Differenzen beim Betriebsergebnis von Vergleichsgesellschaften ergeben, falls ein unterschiedlicher Ausweis erfolgt.
  • Auch die Auswirkungen von steuerlichen Sonderabschreibungen, begünstigten Rücklagenbildungen, usw., die ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das ausgewiesene Betriebsergebnis haben können, sollten nicht unterschätzt werden.
  • Der Ausweis von bestimmten Aufwendungen und Erträgen (normal – außerordentlich) gemäß Landesrecht kann ebenfalls zu erheblichen Abweichungen führen und Auswirkungen auf die Vergleichswerte haben.
  • Unterschiedliche Ausübung von Wahlrechten.

Anhand dieser Aufzählung sollte deutlich werden, dass sich bei der Ableitung von Zielwerten aus der GuV von Gesellschaften aus verschiedenen Ländern erhebliche Abweichungen ergeben können. Verstärkt wird diese Tatsache auch anhand von länderspezifischer Wahlmöglichkeiten und Sondereffekten. Diese möglichen Differenzen, die sich aus den unterschiedlichen Bestimmungen zur Bilanzierung/ zum Ausweis/ zur Bewertung ergeben können erhebliche Auswirkungen auf die Vergleichskennzahlen haben. Hieraus folgt, dass erforderliche Anpassungen zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards, usw. - aus Mangel an erforderlichen Einzelinformationen - in der Realität nur begrenzt durchgeführt werden können.

 

Kostenstrukturen verschiedener Länder und „Lokale Standortvorteile”

Wegen der begrenzten Verfügbarkeit geeigneter lokaler Fremdvergleichsfirmen/ -daten werden oft europäische oder globale Vergleichsdaten aus Datenbanken herangezogen. Hierdurch steht dann zwar eine ausreichende Anzahl vergleichbarer Unternehmen zur Verfügung, zu berücksichtigen sind dabei aber u.a. die unterschiedlichen Kostenstrukturen der Länder/ Regionen, die einen wesentlichen Einfluss auf die erzielten Margen und Deckungsbeiträge haben. So können Fertigungskosten in Deutschland – zum Beispiel wegen der unterschiedlichen Höhe der Lohn-, Energiekosten, usw. - nicht unbedingt mit Fertigungs- oder Vertriebskosten in Spanien oder Bulgarien verglichen werden.  

 

Zeitpunkt Erstellung/Veröffentlichung Jahresabschluss

Werden für eine Vergleichsanalyse z.B. vergleichbare europäische Unternehmen über eine Datenbank gesucht, kann es durchaus vorkommen, dass Unternehmen aus bestimmten Ländern nicht berücksichtigt werden, da anhand der zeitlichen Vorgaben einzelner Länder die betroffenen Jahresabschlüsse noch nicht zu veröffentlichen waren und somit deren Daten nicht zur Verfügung stehen. In Ungarn z.B. werden die Einzelabschlüsse des Jahres 2018 – falls das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr über- einstimmt - im Juni 2019 durch die Registergerichte veröffentlicht, in anderen Ländern kann dies durchaus erst ein Jahr später der Fall sein.

 

Vergleichbarkeit der Markt- und Branchenverhältnisse

Nachdem eine quantitative Auswahl anhand vorgegebener Prämissen erfolgte, ist in einem weiteren Schritt eine qualitative Auswahl u.a. unter Berücksichtigung der Markt- und Branchenverhältnisse, des Produktimage, der Lebenszyklen der Produkte und weiteren Faktoren erforderlich. Der Aufwand dieses Teiles des Auswahlverfahrens im Rahmen der Vergleichsanalyse sollte nicht unterschätzt werden. In dieser Phase muss man sich u.a. mit folgenden Fragen beschäftigen:
    • Handelt es sich tatsächlich um vergleichbare Produkte?
    • Sind die Margen anhand des Unternehmens- oder Produktimage vergleichbar?
    • Befinden sich die Produkte in derselben Lebenszyklusphase?

Falls Vergleichsunternehmen nur teilweise vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sollte man sich z.B. auch darüber im Klaren sein, dass der Deckungsbeitrag der einzelnen Produkt- und Leistungsgruppen erheblich abweichen kann und somit ein Vergleich auf Basis gesamtunternehmerischer Betriebsergebnisse kaum zielführend sein dürfte.

 

Informationen für eine Funktions- und Risikoanalyse

Eine Datenbankanalyse kann nur dann zu sachgerechten Ergebnissen führen, wenn auch Informationen zu der jeweiligen Funktions- und Risikoaufteilung zwischen den Geschäftspartnern vorliegen, wenn die Transaktionen hinreichend vergleichbar sind, bzw. wenn diese durch den Ansatz von Korrekturen entsprechend angepasst werden können. Ein direkter Vergleich der Funktions- und Risikozuordnung im Verhältnis zu Dritten ist ebenfalls nur selten durchführbar, da die Liefer- und Leistungskonditionen meist Gegenstand vertraulicher Absprachen der Vertragsparteien sind, welche nicht veröffentlicht oder an Dritte herausgegeben werden.

 

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