OLG Celle: Kein „dulde und liquidiere” des Zuschlagsempfängers

PrintMailRate-it

Schnell gelesen:

Die Geltendmachung eines Vergabefehlers in einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess ist ausgeschlossen, wenn der betroffene Bieter und Zuschlagsempfänger in dem Vergabeverfahren zuvor kein Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat (OLG Celle, Urteil vom 18. Januar 2018 – 11 U 121/17).

Wichtige Aspekte für die Beschaffungspraxis

  • Der einen Vergabeverstoß geltend machende Unternehmer muss in einem Vergabeverfahren Primärrechtsschutz in Anspruch nehmen. Andernfalls ist er in einem nachträglichen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess damit ausgeschlossen, sich auf diesen Vergabefehler zu berufen.

 

  • Das Vergaberecht basiert auf dem Grundgedanken, dass alle Bieter die gleichen Chancen und einzelne Bieter keine Vorteile haben sollen, die es ihnen ermöglichen, ihr Angebot wirtschaftlich günstiger auszugestalten, als es den anderen Bieter möglich ist.

 

  • Mit diesem Grundsatz wäre es unvereinbar, wenn ein Bieter, dem im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Auftrag erteilt wurde, nachträglich die Möglichkeit hätte, in einem Zivilverfahren geltend zu machen, dass einzelne Regelungen des Vergabeverfahrens unwirksam gewesen und nunmehr durch eine für ihn in wirtschaftlicher Hinsicht günstigere Regelung zu ersetzen seien.

 

  • Das Verhalten eines solchen Klägers würde sich in diesem Fall als ein „dulde und liquidiere” darstellen, was der Gesetzgeber schon anderweitig ausdrücklich als mit dem Grundgedanken des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht vereinbar geregelt hat. Behauptete Vergabefehler sind daher bereits in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB geltend zu machen.

Veranstaltungen

15. Münchner Vergaberechtstag am 12. Juli 2018

 

  • Aktuelle Rechtsfragen aus dem Vergaberecht
  • Sponsoring der öffentlichen Hand – Rahmenbedingungen und vergaberechtliche Implikationen
  • Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) – Pflichten für Auftraggeber
  • Die Schätzung des Auftragswertes in Vergabeverfahren

 

Save the date

​16. Nürnberger Vergaberechtstag am 6. Dezember 2018

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

Partner

+49 911 9193 3556

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu