Anpassung der Verrechnungspreise als wichtiges Instrument für eine richtige Kalkulation von Verrechnungspreisen

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​​​​​​​​​​​​​​​Für international tätige Konzerne ist eine richtige Gestaltung der Verrechnungspreise, die dem Steuerrecht zu entsprechen und die Anforderungen von Finanzämtern zu erfüllen haben, von entscheidender Bedeutung. Die Anpassung der Verrechnungspreise – oder auch TP-Anpassung - ist ein Instrument, das ermöglicht, die Verrechnungspreise am Ende des Geschäftsjahres so anzupassen, dass sie die Entwicklung der Ertragslage widerspiegeln und dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.


Martin Koldinský, Petr Tomeš, Sabina Levá, Rödl & Partner Prag

Gesellschaften, die zu international tätigen Konzernen gehören, kalkulieren das Entgelt für ihre konzerninternen Geschäfte oft nach geplanten Kosten oder Erträgen, die jedoch die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage während des Jahres nicht widerspiegeln und auf unerwartete Marktschwankungen nicht reagieren müssen. In solchen Fällen ermöglicht die Anpassung der Verrechnungspreise den Gesellschaften, am Ende des Geschäftsjahres auf Ereignisse zu reagieren, die von den Finanzplänen abweichen, und, falls erforderlich, die Ertragslage von Gesellschaften so anzupassen, dass sie mit unabhängigen Gesellschaften vereinbar ist.

Daher sollten Gesellschaften, die zu international tätigen Konzernen gehören, am Jahresende regelmäßig ihre Gewinne prüfen und sie mit den Gewinnen unabhängiger Unternehmen vergleichen, die eine ähnliche Geschäftstätigkeiten ausüben. Um diesen Vergleich vorzunehmen, wird eine Vergleichbarkeitsanalyse durchgeführt, die üblicherweise zu jeder Verrechnungspreisdokumentation gehört. Bei Durchführung dieser Vergleichbarkeitsanalyse kann festgestellt werden, ob die Ertragskraft der jeweiligen Gesellschaft mit der Ertragskraft unabhängiger Gesellschaften, die eine vergleichbare Geschäftstätigkeit ausüben, übereinstimmt, d. h. ob die Verrechnungspreise dieser Gesellschaft dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. 

Wird bei der Vergleichbarkeitsanalyse festgestellt, dass die Ertragskraft einer Konzerngesellschaft nicht der üblichen Ertragskraft von unabhängigen Gesellschaften entspricht, die eine vergleichbare Geschäftstätigkeit ausüben, sollte eine TP-Anpassung vorgenommen werden. In diesem Fall gilt die TP-Anpassung als Instrument, mit dem die Gewinne der jeweiligen Konzerngesellschaft nach dem Fremdvergleichsgrundsatz angepasst werden können. 

Die Prüfung der Gewinne, die Konzerngesellschaften von international tätigen Konzernen erzielen, und ihre eventuelle Anpassung nach Ergebnissen einer Vergleichbarkeitsanalyse sollte ein wesentlicher Bestandteil der Steuerstrategie von Konzerngesellschaften sein. Besonders wichtig ist die TP-Anpassung jedoch für Konzerngesellschaften mit einem eingeschränkten Funktions- und Risikoprofil. In der Regel sollten Konzerngesellschaften, die eingeschränkte Funktionen wahrnehmen und eingeschränkte Risiken tragen, d. h. Gesellschaften, die eher Unterstützungs- oder Routinetätigkeiten ausüben, stabile, auch wenn relativ niedrige Gewinne erzielen. Wenn diesen Gesellschaften jedoch Verluste entstehen, besteht ein erhebliches Risiko, dass sie einer Außenprüfung unterzogen werden, die auf Verrechnungspreise ausgerichtet sein wird. 

Eine richtige Anpassung der Verrechnungspreise kann ein komplizierter Prozess sein, der eine umfassende Kenntnis des Steuerrechtes und der Verrechnungspreise erfordert. Soll die Anpassung der Verrechnungspreise dem tschechischen und dem internationalen Steuerrecht entsprechen, ist es unerlässlich, dass sie durch Verträge mit verbundenen Unternehmen und eine ordnungsgemäß durchgeführte Vergleichbarkeitsanalyse nachgewiesen ist. 

Wenn Sie sich mit diesem Thema konfrontiert sind, empfehlen wir Ihnen, unsere Verrechnungspreisspezialisten anzusprechen, die Sie bei der Prüfung, ob die Verrechnungspreise Ihrer Gesellschaft dem Steuerrecht und den Anforderungen der tschechischen Finanzbehörden entsprechen, und gegebenenfalls bei der richtigen TP-Anpassung, gerne unterstützen. 

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