ESRS – Überblick und Einführung in den ESRS 1

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​​​​​​​​​​Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die als verbindliche Verordnung des Europäischen Parlaments erlassen wurden, enthallten zahlreiche Grundsätze und Anforderungen für Nachhaltigkeitsberichte - für die Nachhaltigkeitsstrategie von Gesellschaften im ökologischen, sozialen sowie ökonomischen Bereich. Zur Erstellung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsberichten sind viele Unternehmen ab dem 01. Januar 2024 (große Kapitalgesellschaften und Konzerne schon für das Jahr 2024) verpflichtet. Die ESRS sind durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (EU) 2022/2464 bzw. das tschechische Rechnungslegungsgesetz geregelt.


Radim Botek, Rödl & Partner Prag

Die ESRS sind auch in tschechischer Sprache verfügbar, die Übersetzung sollte jedoch vorsichtig gelesen werden, da sie an vielen Stellen holprig ist. Sollten Sie unsicher sein, sollten Sie auf jeden Fall den Originaltext lesen, der unter dem folgenden Link abrufbar ist: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0034

Die ESRC sind nach ihren thematischen Schwerpunkten wie folgt gegliedert:


Übergreifende Standards 


 

ESRS 1

Allgemeine Anforderungen

ESRS 2

Allgemeine Angaben


Themenbezogene Standards 


 Umwelt

 

 

E

ESRS E1

Klimawandel

ESRS E2

Umweltverschmutzung

ESRS E3

Wasser- und Meeresressourcen 

ESRS E4

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

ESRS E5

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

 Soziales 

 

S

ESRS S1

Eigene Belegschaft

ESRS S2

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S3

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S4

Verbraucher und Endnutzer

 Gouvernante

 

G

ESRS G1

Unternehmenspolitik


Im Anhang zu ESRS sind Begriffe definiert, die bei Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS anzuwenden sind: Mehr dazu unter dem Link: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de​

Es wurden zwölf ESRS-Standards veröffentlicht, die ca. 250 Seiten mit über 1000 Datenpunkten – offenlegungspflichtigen Angaben - enthalten.  

Doch nichts ist so, wie es zu sein scheint. Schon der erste Standard enthält nicht nur zahlreiche Anforderungen, sondern erläutert auch einen der wichtigsten ESRS-Grundsätze - die doppelte Wesentlichkeit, die den Umfang von offenlegungspflichtigen Angaben erheblich einschränken kann. Werfen wir einen genaueren Blick auf den ESRS 1.

ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen  ​


ESRS 1 listet Anforderungen und Mindestinhalte aller ESRS auf und erläutert allgemeine Begriffe, die bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beachten sind. Dieser allgemeine Standard gilt unabhängig von der Sektorenzugehörigkeit für alle Nachhaltigkeitsthemen, die in anderen Standards erläutert werden.  
ESRS 1 besteht aus zehn Kapiteln und sieben nützlichen Anhängen. Wir werden Ihnen einzelne Kapitel kurz vorstellen. 

  1. ​​​ESRS-Kategorien, Berichtsbereiche und Erstellungsgrundsätze  

Es wird zwischen drei Kategorien von Standards unterscheiden: übergreifenden, themenbezogenen und sektorspezifischen Standards. Sektorspezifische Standards wurden noch nicht veröffentlicht.  
​​
Die meisten Standards haben eine einheitliche Struktur der Berichtsanforderungen.

a) Unternehmenspolitik (GOV)

b) Geschäftsstrategie und Geschäftsmodell (SBM) 

c) ​Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO)

d) Indikatoren und Ziele (MT)

ESRS 2 erläutert darüber hinaus die Berichtspflichten zum Thema Governance (MDR-P), Strategie (MDR-A), Kennzahlen (MDR-M) und Ziele (MDR-T), und zwar ungeachtet der Wesentlichkeit.  

Allen verwendeten Abkürzungen liegen englischen Begriffe zu Grunde. Zum Beispiel „MDR“ steht für Minimum Disclosure Requirement (Mindestberichtspflichten). Fü​r alle ESRS ist die Abkürzung „IRO“ für „Impacts, risk and opportunities“ (Auswirkungen, Risiken und Chancen) unerlässlich.
  
  • ​Der Begriff „Auswirkungen“ (Impacts) ist im ESRC komplex geregelt. Er umfasst sowohl positive als auch negative Auswirkungen des Geschäftsbetriebs auf eine nachhaltige Unternehmensführung, die bei einer Wesentlichkeitsprüfung ermittelt werden. Beurteilt werden sowohl eingetretene als auch potenzielle - zukünftige - Auswirkungen.
  • Der Begriff Risiken und Chancen (Risk and Opportunities) umfasst nachhaltigkeitsbezogene finanzielle Risiken und Chancen, einschließlich der Auswirkungen von natürlichen, menschlichen und sozialen Ressourcen, die bei der Prüfung der finanziellen Wesentlichkeit ermittelt werden.​​

Zusätzlich zu den Offenlegungsanforderungen enthalten die ESRB auch Anwendungsanforderungen. Diese sind immer in Anhang A für jeden ESRB aufgeführt und sind wie die anderen ESRB-Anforderungen verbindlich.

2. Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen 


Es überrascht vielleicht nicht, dass grundlegende qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen die Relevanz und eine wahrheitsgetreue Darstellung gelten. Darüber hinaus wurden sich verbessernde qualitative Merkmale definiert - Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit​. Diese qualitativen Merkmale sind im Anhang B zum ESRS 1 erläutert.


3. Prinzip der doppelten Wesentlichkeit als Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung  


In diesem wichtigen Abschnitt des ESRS 1 sind zunächst folgende Interessenträger definiert: 

  • ​​betroffene Interessenträger: Einzelpersonen oder Gruppen, deren Interessen von den Tätigkeiten des Unternehmens und seinen direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in seiner gesamten Wertschöpfungskette betroffen sind oder betroffen sein könnten.  sei es auf positive oder negative Weise, und  ​
  • Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen: allgemein sind dies Nutzer der Finanzberichterstattung einschließlich öffentlicher Träger, Sozialpartner oder Wissenschaftler.  


Im ESRS 1 wird detailliert der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit erläutert, der für den Umfang maßgebend ist. Eine Ausnahme hiervon sind die Pflichtangaben nach dem ESRS 2. Die Wesentlichkeit, die Sorgfaltspflicht oder die Wertschöpfungskette werden wir Ihnen in der nächsten Ausgabe unseres Newsletters erläutern. 


Kontakt

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Ing. Radim Botek

Auditor (Tschechische Rep.)

Partner

+420 236 1633 05

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