Neues Gesetz über Sachverständige und Gutachter

PrintMailRate-it

​Im Januar 2021 ist ein neues Gesetz über Sachverständige und Gutachter in Kraft getreten. Es ersetzt das Gesetz aus dem Jahr 1967.

 
Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz über Sachverständige und Gutachter Nr. 254/2019 Gbl. in Kraft ge-treten. Das neue Gesetz ersetzt das Gesetz über Sachverständige und Dolmetscher Nr. 36/1967 Gbl.

   
Das neue Gesetz, das mit Durchführungsverordnungen und zusammenhängenden Gesetzen die Tä-tigkeit von Sachverständigen und Gutachtern regelt, reagiert in erster Linie auf das nachlassende Vertrauen der Öffentlichkeit in Sachverständigenbüros. Das neue Gesetz regelt daher insbesondere Pflichten von Sachverständigen und Gutachtern, wobei es eine kontinuierliche Weiterbildung von Sachverständigen und Sanktionen bei einer fehlerhaften Gutachtenerstellung betont.
 

Das Gesetz bringt wesentliche Änderungen für die Tätigkeit von Sachverständigen und Gutachtern mit sich. Es sollte zu einer höheren Transparenz der Branche beitragen, enthält jedoch leider mehre-re widersprüchliche Bestimmungen, die (insbesondere von Sachverständigen selbst) kritisiert wer-den. Die Adressaten von Gutachten werden das neue Gesetz wahrscheinlich positiv beurteilen. All-gemein können wir bestätigen, dass das neue Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Inhalts-Editor ‭[2]‬

Inhalts-Editor ‭[1]‬

Kontakt

Contact Person Picture

Ing. Martin Koldinský

Certified Expert (Tschechische Republik)

Partner

+420 236 1637 50

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu