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Ab dem 01. Januar 2018 ist auch für die Förderung im Programmteil des Marktanreizprogramms, welches über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird, eine Antragsstellung vor Umsetzung der Maßnahme erforderlich.
Gefördert werden über das BAFA:
Damit werden die Regelungen bei der Zuschussförderung über das BAFA an die Regelungen der Förderung mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen für größere Anlagen angeglichen.
Maria Ueltzen
Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)
Associate Partner
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