Auswirkungen des Europäischen Clean Industrial Deal (CID) auf die Energiewirtschaft - Fällt das Kumulierungsverbot des BEW?

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am ​2. April 2025

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Die Europäische Kommission hat Anfang März 2025 den Clean Industrial Deal (CID) vorgestellt. Hier handelt es sich um eine industriepolitische Initiative, die klimaneutrale Technologien gezielt fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken soll. Der CID stützt sich auf sechs strategische Säulen: bezahlbare Energie, saubere Produkte, Investitionsförderung, Kreislaufwirtschaft, internationale Handelsstrategien und die Entwicklung qualifizierter Fachkräfte. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für nachhaltige Innovationen zu verbessern, Investitionen zu beschleunigen und Genehmigungsprozesse effizienter zu gestalten.

Der Clean Industrial Deal (CID) fokussiert sich mit seinen Forderungen auf die Industriepolitik der Mitgliedsländer. Neben den Themen Wasserstoffwirtschaft wird auch der Handlungsbedarf im Bereich EU-Stromnetz – und der entsprechenden Entgelte, aber auch wichtige Verbesserungen im EU-Beihilferecht und Vergabethemen angekündigt. Entsprechend groß könnte die Auswirkung der Umsetzung auf die Energiewirtschaft sein.


Abbildung 1  Schwerpunktbereiche zur Umsetzung des Clean Industrial Deals​


Beschleunigung von Genehmigungen und Investitionen
Ein zentrales Anliegen des CID ist die Reduzierung administrativer Hürden für klimaneutrale Technologien. Durch vereinfachte Verfahren, digitale Antragsprozesse und zentrale Anlaufstellen sollen Genehmigungsprozesse erheblich beschleunigt werden. Dies soll insbesondere erneuerbare Energien und industrielle Dekarbonisierung voranbringen. Beispielhaft wäre hier der Entwurf des Geothermiegesetzes (GeoWG) zu nennen, der darauf abzielt, bürokratische Hindernisse speziell für tiefenggeothermische Projekte abzubauen und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Dieses Gesetzt könnte als Blaupause für weitere Vorhaben im Umfeld von für Wärmenetzen und Wärmeerzeuger dienen.

In dem Papier wird ein verbesserter Rahmen für staatliche Beihilfen und die die Genehmigung öffentlicher Fördermittel angekündigt. Ziel ist es hier, die Förderung im Bereich Erneuerbare Energieerzeugung und -verteilung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Diese Vorlage könnte die neue Bundesregierung aufgreifen, um operative Hemmnisse im Bereich der „Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW), wie das „Kumulierungsverbot” oder die Anforderungen der „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung” im Sinne pragmatischer Lösungen zu verbessern.

Parallel kündigt die EU umfangreiche Finanzierungsinstrumente an, um Investitionen in zukunftsweisende Technologien zu erleichtern und wirtschaftliche Risiken für Unternehmen zu minimieren. So wird die Stärkung des bestehenden Innovationsfonds angekündigt sowie eine Bank zur Dekarbonisierung der Industrie. Gleichzeitig soll die InvestEU-Verordnung angepasst werden, um höhere Investitionsgarantien bereitzustellen und zusätzliche Mittel für saubere Technologien, nachhaltige Mobilität und Abfallvermeidung zu mobilisieren.

Auch dieses Kapitel weckt die Hoffnung der deutschen Energiewirtschaft. So hemmt insbesondere der Ausschluss eines großen Teils der deutschen Energieversorger durch die engen EU-KMU-Kritierien die Einsatzmöglichkeiten von Fördermitteln. Hier könnte eine Lockerung den potenziellen Anwenderkreis deutlich ausbauen.


Tiefengeothermie im Clean Industrial Deal

Im CID wird die Bedeutung erneuerbarer Energien für die industrielle Dekarbonisierung anerkannt und im Rahmen eines mit dem Deal einhergehenden „Action Plan für Affordable Energy“ unterstützt: Der Investitionsbedarf in erneuerbare Energien wird von über 570 Milliarden Euro jährlich zwischen 2021 und 2030 auf 690 Milliarden Euro jährlich von 2031 bis 2040 geschätzt. Dies umfasst Solar-, Wind- und Biomasseenergie, Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau der Netzkapazitäten. Die Europäische Kommission wird zudem den Investitionsbedarf im Bereich der Kernenergie bewerten sowie Investitionen in saubere Energietechnologien wie Kernfusion, Tiefengeothermie und Festkörperbatterien unterstützen.


Bedeutung für Stadtwerke und Versorger

Für Stadtwerke und Energieversorger eröffnet der CID neue wirtschaftliche Perspektiven. Vereinfachte regulatorische Prozesse, gezielte Investitionsanreize und ein verbesserter Rechtsrahmen für entsprechende Beihilfen schaffen Planungssicherheit und erleichtern den Ausbau klimaneutraler Infrastrukturprojekte. Zudem verspricht die verstärkte Fokussierung auf erneuerbare Wärmequellen wie Tiefengeothermie, unvermeidbarer Abwärme und Umweltwärme die Resilienz der Europäischen Wirtschaft auf Basis einer diversifizierten regionalen Energieversorgung.

Grade in der aktuellen Diskussion über die Inhalte des Koalitionsvertrages können die Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartner von Union und SPD auf die Forderungen aus Brüssel eingehen. Hier besteht die Möglichkeit proaktiv, beispielsweise durch Beschlüsse für den Ausbau der Förderung von Wärmequellen und Fernwärmenetzen oder über die Verbesserung bei wichtigen Förderprogrammen bis hin zur Beschleunigung der Umsetzung von EE-Projekten die Vorgaben des CID mit konkreten Maßnahmen umzusetzen.

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