Mehr erneuerbare Energien mit weniger Energieholz? - EU-Parlament novelliert Erneuerbare-Energien- und Energieeffizienzrichtlinie

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veröffentlicht am 27. September 2022

 

Mit der politischen Agenda des auch als „Green Deal“ bezeichneten Programms „Fit for 55" hat die EU-Kommission das EU-Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 beschlossen. Teil des Programms ist die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energies Direktive - RED III) und der Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Direktive – EED). Der Rat der Europäischen Union hat entsprechend im Juni 2022 Novellierungsentwürfe der beiden Richtlinien vorgeschlagen, denen das Europäische Parlament am 14.09.2022 mit Änderungen zugestimmt hat.

 

Das Europaparlament stimmte dafür, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 45 % zu erhöhen. In dem Entwurf der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energies Direktive - RED III) sollen nun auch Unterziele für Branchen wie Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt werden. Insbesondere soll für die Industrie eine Steigerungsquote der Nutzung erneuerbarer Energien um 1,9 % pro Jahr und für Fernwärmenetze um 2,3 % pro Jahr vorgegeben werden.
Die neuen Ausbauziele stehen dabei in einem Spannungsverhältnis zu den begrenzten Ressourcen regenerativer Energieträger, die durch den Richtlinienentwurf weiter begrenzt werden sollen. Mit der RED III sollen insbesondere neue Anforderungen an die ökologische Qualität von Energieholz aufgestellt werde, mit der das Spektrum verfügbarer regenerativer Primärenergieträger weiter beschränkt wird. Insbesondere fordert das EU-Parlament eine schrittweise Senkung des Anteils von Primärholz als erneuerbare Energie in der Energieversorgung, dass damit bis 2030 von der Erneuerbaren-Energien-Förderung ganz ausgeschlossen werden soll. Zukünftig soll deshalb vorrangig nur noch Abfallholz einer energetischen Nutzung zugeführt werden.

 

Weiterhin erhöht der Entwurf der Energieeffizienz-Richtlinie das EU-Ziel für die Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs, sodass die Mitgliedstaaten gemeinsam sicherstellen müssen, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 % und der Primärenergieverbrauch um 42,5 % im Vergleich zu den Prognosen von 2007 gesenkt wird. Die Mitgliedstaaten müssen dann nach den Richtlinienvorgaben verbindliche nationale Ziele festlegen und Maßnahmen bestimmen, mit denen die nationalen Ziele auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in den verschiedenen Sektoren - z. B. öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Datenzentren – erreicht werden.

 

Mit der Abstimmung im Parlament sind die Gesetzgebungsverfahren zwar einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Nach dem Votum des Parlaments stehen nun aber noch die Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission an. Und schließlich müssen die Richtlinien noch in nationales Recht umgesetzt werden.

 

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