Energieversorger müssen Liquidität im Auge behalten – umfassende Dokumentation für staatliche Unterstützung notwendig

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veröffentlicht am 27. März 2020

 

Auch wenn Versorgungsunternehmen vom „Shutdown” des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens nicht in gleicher Weise negativ betroffen sind wie andere Wirtschaftsbranchen, so wird das Coronavirus auch bei Versorgungsunternehmen die Liquiditäts- sowie Ergebnisentwicklung in den nächsten Wochen und vielleicht sogar Monaten belasten. Dies gilt umso mehr, wenn neben den in der Regel profitablen Versorgungssparten auch defizitäre Bäder- und/oder Verkehrssparten betrieben werden, die aktuell keine oder nur sehr reduzierte Einnahmen generieren, bei zum Teil erheblichen fixen Zahlungsverpflichtungen.
 
Die Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche Entwicklung ist groß. In dieser Situation sollte die Liquiditätsentwicklung des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe aufmerksam und detailliert verfolgt und insbesondere kurz- und mittelfristig prognostiziert werden. Für eine fundierte Prognose sowie Liquiditätssteuerung ist eine rollierende Liquiditätsplanung mit einer transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation der zugrundeliegenden Prämissen unverzichtbar! Dies gilt auch, um den haftungs-, handels- und insolvenzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Geschäftsführer müssen in diesen Zeiten kontinuierlich an ihre Gremien berichten, um kurzfristige Entscheidungen zu ermöglichen, aber auch um sich selbst abzusichern.
 
Insbesondere folgende Sachverhalte sind fortlaufend kritisch zu würdigen und in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen:

 

  • Dauer von geschäftsbeeinflussenden Beschränkungen (z.B. Produktionsstopp von Industrieunternehmen, Shutdown von Dienstleistungen, Öffnungsverbote im Handel, Zahlungsstopp von Haushaltskunden)
  • Verbleibendes kurz- und mittelfristiges Absatz- und Leistungspotenzial
  • Beschaffungsrisiken/Änderungen im Beschaffungsprozess und der Lieferantenstruktur
  • Personelle Kapazität und Leistungsfähigkeit/Kurzarbeit
  • Öffentliche Hilfestellungen/Finanzierungsbeiträge Dritter
     

Die kurz- und mittelfristige Liquiditätsentwicklung sollte anhand eines IT-basierten, integrierten Finanzmodels simuliert werden. Idealerweise bildet der Prognosezeitraum zumindest die nächsten drei Monate ab. Der Detailierungsgrad der Planung nimmt dabei im Zeitablauf ab – von einer tagesscharfen zu einer wochengenauen Abbildung der Ein- und Auszahlungen.
 
Szenario- und Sensitivitätsanalysen ermöglichen hierbei die Simulation unterschiedlicher Entwicklungen und zeigen transparent auf, wann und unter welchen Annahmen die Liquiditätssituation des Unternehmens kritisch wird.  Diese Informationen versetzen die Unternehmensleitung in die Lage, die Liquidität des Unternehmens jederzeit gezielt steuern und gegebenenfalls frühzeitzeitig Maßnahmen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen initiieren zu können.

 

Den von den Bundes- und Landesregierungen angekündigten Hilfsmaßnahmen kommt hierbei eine hohe Bedeutung zu. Die bisher vorliegenden Antragsunterlagen zeigen, dass eine transparente Darstellung der aktuellen sowie zukünftigen Liquiditätssituation zwingend für eine erfolgreiche Antragstellung ist. Als Hilfsmaßnahmen stehen hierbei aktuell zur Verfügung:

 

  • Kurzarbeit: Erleichterte Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeit rückwirkend zum 01.03.2020
  • Sozialversicherungsbeiträge: Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Steuern und Asset Protection: Steuerstundungen, Anpassung von Vorauszahlungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen, ggf. Fristverlängerungen
  • Fördermittel: Liquiditätshilfen auf Bundes- und Länderebene (Kredite, Bürgschaften, Soforthilfen)
  • Entschädigungen: Es besteht – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit für Arbeitgeber Entschädigungen für in Quarantäne befindliche Abreitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu beantragen
  • Versicherungsleistungen: Mögliche versicherungsrechtliche Ansprüche (z.B. Betriebsschließungsversicherung)
  • Insolvenz: Planung diverser Maßnahmen (z.B. zeitlich begrenzte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht)

 

Sprechen Sie uns an! Auf Basis der Liquiditätsplanung erstellen wir für Sie ein passgenaues Maßnahmenpaket, das Sie bestmöglich und nachhaltig durch die aktuelle Situation begleitet!

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