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zuletzt aktualisiert am 20. September 2017
Nicht nur nach IFRS oder US-GAAP, sondern auch nach HGB ist der i.R.e. Unternehmenserwerbs gezahlte Kaufpreis im Konzernabschluss auf die erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden aufzuteilen (sog. Kaufpreisallokation oder Purchase Price Allocation, kurz „PPA”). Insbesondere die im Jahr 2016 veröffentlichten DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) sowie DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss enthalten nunmehr auch für HGB-Bilanzierer explizite Vorgaben und wertvolle Hilfestellungen zur Erstkonsolidierung sowie der Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen im Rahmen der PPA. Bei Unternehmenserwerben via Asset Deal und via Anteilserwerb an Personengesellschaften ist die Kaufpreisallokation auch für steuerliche Zwecke erforderlich.
Christian Hellbardt
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Valuation Analyst (CVA)
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