Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW)

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​​veröffentlicht am 5. März​ 2025


Nachdem bereits im Juni 2024 Eckpunkte für eine Lösung für das Problem des hohen Bestandes an kommunalen Liquiditätskrediten durch die Landesregierung beschlossen wurde, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW) auf den Weg gebracht.
 
Neben einer einheitlichen Mindestentschuldung können besonders betroffene Kommunen auf eine Spitzenentschuldung hoffen. Das Land Nordrhein-Westfalen will hierfür jährlich eine viertel Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Die Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm soll auf Antrag mit kurzer Antragsfrist erfolgen und an restriktive Bedingungen zur Rechnungslegung der Kommune geknüpft sein.

Welche das sein könnten und genauere Hintergründe zum Gesetzesentwurf können Sie der Pressem​itteilung der Landesregierung entnehmen.

Egal, was von dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung kommt und welche Bedingungen an die Teilnahme geknüpft werden – es gilt gut vorbereitet zu sein und seine Rechnungslegung auf Stand zu haben. 

Wir unterstützen Sie gern dabei.​

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