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veröffentlicht am 20. März 2025 | Lesedauer ca. 2 Minuten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. März 2025 im Verfahren XI ZR 59/23 eine grundlegende Entscheidung zu einer Schadensersatzforderung einer iranischen Bank gegen die deutsche Wertpapiersammelbank getroffen. Streitpunkt war das Einfrieren von Wertpapieren der klagenden Bank durch die Beklagte. Das Urteil beleuchtet zentrale rechtliche Fragen zum Eigentumsschutz nach § 823 Abs. 1 BGB sowie zur Anwendung der EU-Blocking-Verordnung.
Tobias Kohler
Rechtsanwalt
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Dr. Tatiana Vukolova
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