Krankenhauszukunftsgesetz: Was 2024 für Krankenhäuser relevant ist

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​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 30. September 2024

Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wurde die Frist für die Umsetzung der Muss-Anwendungen auf den 31. Dezember 2025 verlängert. Ursprünglich sollten die Projekte bis Ende 2024 abgeschlossen sein, sie müssen nun bis zu diesem Datum mindestens beauftragt werden. Die Fristverlängerung bietet den Krankenhäusern die Gelegenheit, ihre Digitalisierungsprojekte weiter voranzutreiben.
 
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde im Oktober 2020 verabschiedet, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen und die Modernisierung der Krankenhäuser zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet, mit einem Fördervolumen von insgesamt 4,3 Milliarden Euro. Davon stellt der Bund drei Milliarden Euro zur Verfügung, während die restlichen 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern getragen werden. Um Fördermittel zu erhalten, melden die Krankenhausträger ihren Bedarf beim jeweiligen Bundesland, welches dann einen Förderantrag an das BAS weiterleitet. Nach Genehmigung des Antrags erhält das Land die Fördermittel vom BAS und leitet sie an den entsprechenden Krankenhausträger weiter.
 
Die Förderung untergliedert sich gemäß § 19 Abs. 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) in elf Fördertatbestände und die Fördermittelrichtlinie definiert für jeden davon Muss-Kriterien. An deren Erfüllung ist die Förderung der Projekte gebunden.
 
Das Förderprogramm des KHZG startete bereits im September 2020. Ein Jahr lang konnten die Krankenhauträger ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden, die wiederum bis zum 31. Dezember 2021 Zeit hatten, einen Förderantrag beim BAS zu stellen. Ursprünglich war gesetzlich vorgeschrieben, dass die geförderten Projekte bis Ende 2024 umgesetzt sind.
 
Verschiedene Herausforderungen haben die Umsetzung der Vorhaben im Rahmen des KHZG in der Praxis allerdings erschwert. Beispielsweise wurden Fördermittel nicht rechtzeitig ausgezahlt. Des Weiteren hat die Covid-19-Pandemie zahlreiche Prozesse verlangsamt und auch der IT-Fachkräftemangel nimmt bei der Umsetzung der Digitalisierungsprojekte wesentlichen Einfluss.
 
Die Ergebnisse einer Umfrage des Hartmannbundes bestätigen die Umsetzungsdefizite gleichermaßen. Laut der Umfrage berichten die meisten Teilnehmer/innen von Problemen bei der Umsetzung der Digitalisierungsprojekte im Rahmen des KHZG. 56 Prozent geben an, dass es bereits bei der Beschaffung und Vergabe der notwendigen Komponenten zu Verzögerungen gekommen sei. Des Weiteren führen 58 Prozent den internen Personalmangel als Ursache für die Schwierigkeiten an. Über ein Viertel der Befragten erwähnt zudem Lieferprobleme oder ausgelastete Kapazitäten in der Industrie.
 
Aus diesem Grund wurde sich für eine Fristverlängerung in Bezug auf die Umsetzung der Projekte entschieden. Ab sofort müssen die Projekte zwar bis Ende 2024 beauftragt werden, doch die Frist für die Umsetzung der Muss-Anwendungen wurde auf den 31. Dezember 2025 verschoben. Zu diesem Stichtag wird erstmals ein Abschlag ermittelt, der im Folgejahr budgetwirksam auf die Fälle des jeweiligen Krankenhauses angewendet wird. In den Jahren 2025 und 2026 steht zunächst die Verfügbarkeit der digitalen Dienste im Fokus. Die folgenden digitalen Dienste müssen einsatzbereit sein:

  • ​Patientenportale für ein digitales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement
  • ​Systeme zur digitalen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
  • Digitale Entscheidungsunterstützungssysteme
  • Systeme für ein digitales Medikationsmanagement
  • Systeme zur digitalen Anforderung von Leistungen
 
Im Zeitraum von 2027 bis 2031 sind die Krankenhäuser verpflichtet, d​en Nutzungsgrad dieser Anwendungen stufenweise nachzuweisen, um Sanktionen zu vermeiden. Andernfalls wird ein Abschlag von 2 Prozent auf jeden voll- und teilstationären Fall verhängt.

 

Stufen  

Stufenweiser Nachweis der Nutzungsquote für die Jahre 2027 bis 2031​


Die Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll in erster Linie den Patienten zugutekommen. Zu den förderfähigen Projekten zählen digitale Systeme zur Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme. Diese Maßnahmen tragen zur Erhöhung der Patientensicherheit bei, indem sie das Risiko von Behandlungsfehlern verringern. Gleichzeitig steigert die Digitalisierung der Prozesse sowohl die Effizienz als auch die Transparenz in den Krankenhäusern, was zu Kosteneinsparungen führt. Das KHZG leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Versorgungsstrukturen. Zudem wird das Krankenhauspersonal entlastet, sodass mehr Zeit für die direkte Patientenversorgung bleibt.
 
Die Fristverlängerung bietet den Krankenhäusern die Chance, ihren Digitalisierungsgrad weiter zu steigern. Da es bislang keine abschließende Entscheidung über eine Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der aktuellen KHZG-Förderung gibt, ist es wichtig, die vorhandenen Möglichkeiten jetzt optimal zu nutzen. Sollten Sie Fragen zu den Themen rund um das Krankenhauszukunftsgesetz haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserem interdisziplinären Team zur Verfügung.​

AUTORIN

​Lena Katczynski​
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