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veröffentlicht am 29.02.2024
Im Rahmen einer Prüfung von Strukturmerkmalen aufgrund des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) ist neben der tatsächlichen Leistungserbringung der Nachweis einer verfestigten Kooperationsbeziehung zu erbringen. Fehlt es hieran, kann die zur Leistungserbringung und -abrechnung erforderliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes (MD) über die Erfüllung der Strukturmerkmale nicht erteilt werden.
Prof. Dr. Martin Rehborn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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