Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften

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China veröffentlicht neues Verbrauchsteuergesetz

Am 3. Dezember 2019 haben das Finanzministerium (Ministry of Finance - MOF) und die SAT gemeinsam das Verbrauchsteuergesetz erlassen. Das Gesetz ist im Entwurf zu Kommentierung veröffentlicht und umfasst folgende Punkte: Steuerzahler, Steuergegenstände und Steuersätze, Berechnung der zu zahlenden Steuer, Steuersätze, Abzugsregelungen, Steuererleichterungen, Zeitpunkt der Steuerpflicht, Verwaltung der Steuererhebung und eine Pilotreform der Verbrauchssteuer.

 

SAT hebt Frist für Überprüfung und Bestätigung der VAT-Vorsteuer auf

Für spezielle VAT-Rechnungen und Zollbescheinigungen für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer, einheitliche Rechnungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen und elektronische VAT-Rechnungen für Mautgebühren wird die Frist für die Überprüfung und Bestätigung, die Kontrolle und Vergleich sowie der Steuererklärung für den Vorsteuerabzug aufgehoben. Die Regelung gilt nur für Rechnungen die am und nach dem 1. Januar 2017 ausgestellt und bei einem VAT-Vollunternehmen eingegangen sind. Die Regelung tritt am 1. März 2020 in Kraft.

 

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Festland-China und Hongkong

Das Fünfte Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem chinesischen Festland und der Sonderverwaltungsregion Hongkong ist am 6. Dezember 2019 in Kraft getreten. Auf dem chinesischen Festland gilt das DBA für Einkünfte, die in den am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnenden Veranlagungsjahren erzielt werden. In Hongkong (SAR) gilt es für Einkünfte, die in den am oder nach dem 1. April 2020 beginnenden Veranlagungsjahren erzielt werden. Das Fünfte Protokoll bringt zwei weitere Ergänzungen mit: u.a. die Ergebnisse bezüglich der Gewinnkürzung und Gewinnverschiebung (Base Erosion and Profit Shifting) sowie ein neuer Artikel zu „Lehrer und Forscher".

 

E-Registrierung für Zahlung ins Ausland

Nach den neuesten Informationen der SAT ist seit dem 1. Januar 2020 landesweit die Onlineanmeldung für Zahlungen in das Ausland möglich. Unternehmen müssen sich nur in das elektronische Steuerverwaltungssystem einloggen, das Modul „Steuerregistrierung für Auslandszahlungen" auswählen und das Anmeldeformular für Auslandszahlungen ausfüllen. Die erfassten Informationen können direkt am Bankterminal online überprüft werden. Damit entfällt das Einreichen eines Papierformulars bei der Bank.

 

Shanghai/China: 4 Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen während der Epidemie

Da der Ausbruch des neuartigen Corona-Virus Unternehmen gewisse Verluste brachte, erließ die Regierung Shanghai am 3. Februar 2020 vier Maßnahmen, um die Belastung für Unternehmen zu verringern:

  1. Im Jahr 2020 sollen Unternehmen, die keine Mitarbeiter entlassen, die Zahl der Beschäftigten nicht reduzieren und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, 50 Prozent der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Vorjahr gezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung zurückgezahlt werden.
  2. Für das Jahr 2020 wird der Zeitraum für die Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung um drei Monate nach hinten verschoben. Der Zeitraum beginnt nun am 1. Juli des laufenden Jahres und endet am 30. Juni des Folgejahres.
  3. Für Unternehmen, die aufgrund des Viren-Ausbruchs die Sozialversicherung nicht rechtzeitig zahlen können, werden keine Verzugsgebühren erhoben.
  4. Unternehmen können einen Zuschuss in Höhe von 95 Prozent der tatsächlichen Ausbildungskosten für qualifizierte Berufsausbildungen während der Zeit des Ausbruchs erhalten.

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