Neues aus der Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Wieder­auf­nah­me von BVG-Verhandlungen

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veröffentlicht am 13. Januar 2021 | Quelle: Betriebs Berater 43/2020

Trotz der weitreichenden Gestal­tungs­offenheit der SE ergeben sich aus den teilweise lücken­haften europä­ischen und nationalen Gesetzes­vorschriften vereinzelt Rechts­un­sicher­heiten im Zusammen­hang mit der Verpflichtung, ein Beteili­gungs­verfahren durchzuführen.

  


Sie tauchen insbesondere bei der Gründung einer arbeitnehmerlosen SE immer wieder auf. Das ArbG Hamburg hatte sich mit Beschluss vom 28. Februar 2020 – 17 BV 20/19 mit der Frage zu beschäftigen, wann er zur Wiederaufnahme von Verhandlungen über die Arbeitnehmermitbestimmung kommen kann. Der Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Dr. Christoph Kurzböck sowie Rechtsanwältin Kathrin Weinbeck setzt sich mit der Entscheidung auseinander und gibt Praxisempfehlungen an die Hand.
 
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Erschienen bei betriebs-berater.com.

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