Litauen: Die wichtigsten Änderungen des Arbeitsgesetzes für Unternehmen ab 2025

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 12. Dezember 2024 | Lesedauer ca. ​​​​​​​​​​​​5 Minuten


Im Oktober 2024 wurden wichtige Änderungen des Arbeitsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften verabschiedet, die sich unmittelbar auf die Wirtschaft auswirken werden. Obwohl die meisten Änderungen erst zum 1. Januar 2025 wirksam werden, sind einige bereits in Kraft getreten.​




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​Für die Unternehmen könnte dies zu erheblichen Veränderungen in den Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeit­nehmern und Arbeitgebern sowie in den Prozessen der Unternehmensführung führen. Wir möchten Sie hiermit einladen, sich mit den wichtigsten Änderungen des Arbeitsgesetzes vertraut zu machen, die für Ihr Unter­​nehm­en von Bedeutung sein könnten.


​​Vereinbarung über zusätzliche Arbeiten​

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine wichtige Änderung des Arbeitsgesetzes in Kraft treten, nach der in einer Vereinbarung über zusätzliche Arbeit nicht nur die Zeit und der Umfang der zusätzlichen Arbeitsaufgabe und das Gehalt oder die Prämie, sondern auch das Verfahren für die Gewährung zusätzlicher Rechte oder Pflichten festgelegt werden müssen. Dies wird dazu beitragen, Unsicherheiten zu vermeiden, insbesondere bei der Gewährung von Jahresurlaub oder anderen Garantien für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der zusätzlichen Arbeit.
  
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bestimmung über das Verfahren für die Gewährung zusätzlicher Rechte oder Pflichten ab dem 1. Januar 2025 gilt und auf alle neuen Vereinbarungen über zusätzliche Arbeit Anwen­dung findet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch Änderungen vereinbaren und Zusatzarbeitsverein­barungen, die vor dem 31. Dezember 2024 geschlossen wurden, an die neuen Anforderungen anpassen, die 2025 in Kraft treten werden.​


​​​Änderungen bei der Überstundenvergütung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Überstunden an gesetzlichen Feiertagen mindestens mit dem 2,5-fachen des nationalen Mindestlohns vergütet werden. Bislang gab es im Arbeitsgesetzbuch keinen klaren Rahmen für die Bezahlung von Überstunden an Feiertagen, so dass diese Bestimmung eine gerechtere Bezahlung von Nacht­arbeitern an Feiertagen gewährleisten wird.
  
Darüber hinaus können Arbeitgeber ab 2025 Arbeitnehmer nur noch mit deren schriftlicher Zustimmung zu Überstunden verpflichten. Bisher konnte die Zustimmung mündlich erteilt werden, nun muss sie offiziell schriftlich bestätigt werden, wodurch das Recht der Arbeitnehmer, Überstunden abzulehnen, gewährleistet wird.​


​Überstundenzuschläge an den Vortagen von Feiertagen​​

Eine weitere wichtige Änderung ist, dass, wenn es aufgrund der Besonderheiten der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, die Arbeitszeit am Tag vor einem Feiertag um eine Stunde zu verkürzen, wie im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen, diese Stunde als Überstunden bezahlt werden muss. Diese Bestimmung ist bereits am 25. Oktober 2024 in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass die Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass die Verkürzung oder Bezahlung der Arbeitszeit an Feiertagen den neuen Anforderungen entspricht.​

​Elternurlaub​

Das litauische Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter, um die Rechte von Eltern, Adoptiveltern und Vor­mün­dern auf die Betreuung ihrer Kinder nach der Geburt oder Adoption zu gewährleisten. Eine der wichtigsten Änderungen, die mit der kürzlich verabschiedeten Novelle des Arbeitsgesetzes eingeführt wurden, betrifft den Elternurlaub, insbesondere die nicht übertragbaren 2-Monats- Abschnitte. Dies ist ein wichtiges Thema, da es in der Praxis eine Reihe von Problemen bei der Zuteilung und Verwaltung dieses Urlaubs gegeben hat.

Im neuen Arbeitsgesetzbuch ist ausdrücklich festgelegt, dass der nicht übertragbare Teil des zweimonatigen Elternurlaubs 62 Kalendertage beträgt. ​Eltern, Adoptiveltern oder Vormünder können diese Tage wie folgt nutzen: entweder vollständig am Stück oder in Teilen, auch abwechselnd mit einem anderen Elternteil, Adoptivelternteil oder Vormund.
  
Diese Änderung schafft mehr Klarheit und erleichtert die Abwicklung des Elternurlaubs. Die Eltern können besser planen, wann und wie sie diesen Zeitraum nutzen, und die Wahrscheinlichkeit von Fehlern bei der Berechnung der Tage und der Zuteilung des Urlaubs wird verringert.


​Betriebsratswahlen​

Kommt eine Betriebsratswahl mangels ausreichender Kandidaten nicht zustande, muss sie nach den neuen Bestimmungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Beschluss über die Ungültigkeitserklärung der Wahl wiederholt werden. In der vorherigen Fassung des Arbeitsgesetzes war keine genaue Frist für eine erneute Wahl festgelegt, so dass diese Änderung eine transparentere und effizientere Durchführung der Wahlen gewähr­leisten wird. Diese Bestimmung ist am 25. Oktober 2024 in Kraft getreten.


​Das Verbot von Gewalt und Belästigung​

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Arbeitsgesetzbuch Gewalt und Belästigung nicht nur gegen Arbeitnehmer, sondern auch gegen Führungskräfte ausdrücklich verbieten. Mit dieser Bestimmung wird sichergestellt, dass alle Arbeitsverhältnisse auf Respekt und den Grundsätzen eines respektvollen Verhaltens beruhen. Sie wird auch klarstellen, dass ein inakzeptables Verhalten eines Arbeitgebers oder einer Führungskraft als Gewalt oder Belästigung angesehen und bestraft wird.

Verstöße gegen die Vorschriften zur Prävention von Gewalt und Belästigung können mit Geldbußen zwischen 500 und 3 000 Euro für Unternehmensleiter oder verantwortliche Personen geahndet werden, wenn sie nicht die erforderlichen Präventionsmaßnahmen ergreifen und den Opfern Hilfe leisten. Außerdem werden regel­mäßige Schulungen zur Verhütung von Gewalt und Belästigung vorgesehen.


​Benachrichtigung der Sozialversicherungsbehörde „Sodra“ über die Einstellung der Führungskraft​

Ab dem 1. Januar 2025 sind die Unternehmen verpflichtet, die Sodra über die Einstellung eines Geschäfts­führers einer juristischen Person mindestens eine Stunde vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn zu informieren. Bisher musste die Sodra einen Arbeitstag im Voraus informiert werden, aber die neuen Bestimmungen werden eine schnellere und genauere Information über den Arbeitsbeginn von Führungskräften ermöglichen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird als illegale Arbeit betrachtet.​


​Langzeitbeschäftigungsbeihilfe für Arbeitnehmer, die aufgrund eines Insolvenzfalles entlassen wurden​

Ab dem 1. Januar 2025 haben Arbeitnehmer, die infolge eines Insolvenzverfahrens entlassen werden, ebenso wie Arbeitnehmer, die infolge der Liquidation eines Unternehmens entlassen werden, Anspruch auf eine Langzeitarbeitsentschädigung. Diese Leistung wird auf Arbeitnehmer mit mindestens fünf Jahren Betriebszu­gehörigkeit beschränkt und deren Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.​


​Änderungen für Zeitarbeitsunternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Anforderungen für Unternehmen, die sich um die Aufnahme in die Liste der Zeitarbeitsunternehmen bewerben, gelockert. Der Leiter eines Unternehmens muss innerhalb eines Jahres nur noch einmal wegen illegaler Arbeit verurteilt worden sein, um in die Liste aufgenommen zu werden. Erfüllt ein Unternehmen die Kriterien des Arbeitsgesetzes nicht mehr, wird es von der Zeitarbeitsliste gestrichen.​


​Aufbewahrungsfristen für Dokumente

Ab dem 1. Oktober 2024 treten Änderungen in Kraft, die bestimmte Fristen für die Aufbewahrung von Personal­unterlagen ändern. Personalakten, die nicht unter andere Kategorien fallen, müssen nun maximal drei Jahre statt wie bisher zehn Jahre aufbewahrt werden. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber abgeschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Arbeitsverträge bis zu drei Jahre aufbewahren.

​Wichtigste Änderung: Anhebung des monatlichen Mindestlohns (MML) ab 1. Januar 2025​

Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Mindestlohn (MML) von derzeit 924 Euro auf 1.038 Euro steigen. Diese Änderung wird alle Arbeitnehmer betreffen, die Anspruch auf den Mindestlohn haben, und die Arbeit­geber müssen sicherstellen, dass sie den neuen Mindestlohn einhalten.​

Die Änderungen des Arbeitsgesetzes und andere Änderungen der arbeitsrechtlichen Vorschriften werden erhebliche Auswirkungen sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitnehmer haben. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre internen Richtlinien, Unterlagen und Arbeitspraktiken mit den neuen Rechtsvor­schriften übereinstimmen. Um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Einhaltung des Arbeitsrechts zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, interne Dokumente zu überprüfen und die Mitarbeiter über die bevor­stehenden Änderungen zu informieren.​

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