Kroatien tritt der Euro-Zone bei

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veröffentlicht am 22. Juli 2022 | Lesedauer ca. 4 Minuten

  

Im Anschluss an den Beschluss des Rates der Europäischen Union (nachstehend: Rat) trat das im Mai 2022 verabschiedete Gesetz über die Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in der Republik Kroatien (nachstehend: das Gesetz) in Kraft.

   

     

In Ausführung des Beschlusses des Rates legte die Regierung der Republik Kroatien das Datum der Einführung des Euro, den festen Umrechnungskurs, den Anfangs- und den Endtermin der Phase des parallelen Umlaufs sowie den Beginn und das Ende der doppelten Preisauszeichnung fest.

    

Allgemeine Informationen zur Einführung des Euro

Die Vorbereitungen zur Ersetzung des Kuna durch den Euro in der Republik Kroatien bestehen aus folgenden drei Phasen:

  • Vorbereitungsphase; 

  • Phase des parallelen Umlaufs; und

  • Zeit nach dem Ende des parallelen Umlaufs.

             

Vorbereitungsphase

Die Vorbereitungsphase beginnt mit der heutigen Bekanntgabe des Rates und dauert bis zum 31. Dezember 2022. Mit anderen Worten: Es beginnt die Pflicht zur doppelten Preisauszeichnung, die vorzeitige Abgabe und Weitergabe sowie die vereinfachte Weitergabe von Euro-Bargeld.

    

Unternehmen können an dem Tag nach der Bekanntgabe des Beschlusses des Rates über die Einführung des Euro mit der doppelten Auszeichnung von Preisen und anderen Geldwerten beginnen, vorausgesetzt, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

   

Die Pflicht zur doppelten Auszeichnung von Preisen und anderen Geldwerten ist die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung unbegründeter Preiserhöhungen oder fehlerhafter Preisumrechnungen. Sie wird es den Verbrauchern auch ermöglichen, sich leichter an Preise und andere Geldwerte in Euro zu gewöhnen.

    

Die Pflicht zur doppelten Preisauszeichnung gilt nur für unmittelbare Verbraucherbeziehungen. Mit anderen Worten: Die doppelte Preisauszeichnung gilt nicht für Handelsverträge, d.h. Abrechnungen zwischen Unternehmen (B2B), interne Abrechnungen innerhalb desselben Unternehmens und verschiedene Aufzeichnungen und Berichte, die öffentlichen Behörden vorgelegt werden müssen.

    

Die doppelte Auszeichnung muss eindeutig, leicht sichtbar und lesbar sein und bei der Neuberechnung muss stets der vollständige Betrag des festen Umrechnungskurses verwendet werden. Unternehmen sind verpflichtet, die doppelte Auszeichnung anzuwenden, wenn sie dem Endverbraucher die Preise für Waren und Dienstleistungen in Angeboten, Anzahlungen und Verbraucherverträgen angeben.

   

Gemäß dem Prinzip der Vertragskontinuität sind bestehende Verträge über Beträge in HRK nach dem 1. Januar 2023 weiterhin gültig. Angaben zu Geldwerten in den genannten Verträgen gelten als Angaben in Euro zum Zeitpunkt seiner Einführung als gesetzliches Zahlungsmittel, unter Anwendung des festen Umrechnungskurses und gemäß den Umrechnungs- und Rundungsregeln.

   

Es gibt auch bestimmte Ausnahmen von der Pflicht zur doppelten Auszeichnung:

  • Anzeigetafeln an Gas-Tankstellen, unbewegliche Tafeln und andere unbewegliche Masten mit Preisangaben sowie Generatoren und Ladestationen,
  • Automaten und
  • andere gesetzlich vorgeschriebene Fälle.

Die Pflicht zur doppelten Auszeichnung beginnt am ersten Montag im September 2022 (d.h. am 5. September 2022) und endet 12 Monate nach der Einführung des Euro (d.h. am 31. Dezember 2023). Für die Umrechnung von Kuna in Euro wird nur der vom Rat festgelegte feste Umrechnungskurs verwendet, wonach 1 EUR =  7,53450 Kuna.

   

Bei der Neuberechnung der Preise und anderer Geldwerte von Kuna in Euro muss der feste Umrechnungskurs mit allen numerischen Stellen verwendet werden. Eine Reduzierung auf zwei Dezimalstellen ist somit nicht zulässig. Nach der Neuberechnung müssen mindestens zwei Stellen nach dem Dezimalpunkt angegeben werden.

   

Phase des parallelen Umlaufs

Die Phase des parallelen Umlaufs beginnt am 1. Januar 2023 als dem Tag der Einführung des Euro und dauert bis zum 14. Januar 2023.

 

Paralleler Umlauf bedeutet, dass Kuna und Euro bei Bargeldgeschäften parallel als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden. Mit anderen Worten: In diesem Zeitraum werden sowohl Euro als auch Kuna gleichzeitig in Umlauf sein. Ausnahmsweise kann der Zahlungsempfänger, wenn er objektiv nicht in der Lage ist, das Wechselgeld in Eurobargeld herauszugeben, das Wechselgeld bar in Kuna oder in Kuna und Euro herausgeben.

   

Zeit nach dem Ende des parallelen Umlaufs

Nach dem Ende der Phase des parallelen Umlaufs werden die Banken innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Euro-Einführung Kuna-Bargeld zu dem festen Umrechnungskurs und in Übereinstimmung mit den Umrechnungs- und Rundungsregeln unentgeltlich in Euro-Bargeld umtauschen.

    

Anpassung der Buchhaltung, der Jahresabschlüsse und anderer öffentlich-rechtlicher Abgaben

Buchhaltungsbelege (Rechnungen, Einzahlungsbelege, Kontokorrentauszüge, Versandscheine, Lieferscheine, Bestellformulare, Empfangsbescheinigungen etc.), auf deren Grundlage Geschäftsvorfälle in die Bücher eingetragen werden, müssen in der gesetzlichen Währung angegeben werden. Im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 werden die Buchhaltungsunterlagen Kuna geführt und ab dem 1. Januar 2023 in Euro.

   

Daher müssen die Buchhaltungsunterlagen nach der Einführung des Euro in der gesetzlichen Währung verfasst werden, ungeachtet des Datums, an dem der Geschäftsvorfall stattfindet. Geschäftsvorfälle, die sich auf den Zeitraum nach dem Tag der Einführung des Euro beziehen, müssen in Euro und ggf. in einer anderen ausländischen Währung angegeben werden, während Geschäftsvorfälle, die sich auf den Zeitraum vor der Einführung des Euro beziehen, bis zum Ende des Geschäftsjahres in Kuna angegeben werden müssen.

   

Berechnung von Gehältern und anderen Einkünften

Während des Zeitraums der doppelten Auszeichnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf dem Gehaltszettel den dem Arbeitnehmer gezahlten Gesamtbetrag und andere Einkünfte, die dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitsvertrags gezahlt werden, in zwei Währungen anzugeben.

   

Gemäß dem Grundsatz der Vertragskontinuität besteht keine Notwendigkeit, Arbeitsverträge nur wegen der Einführung des Euro als gesetzlicher Währung zu ändern. Beträge in den Arbeitsbedingungen, in Vertragsnachträgen etc., die nach der Einführung des Euro geändert werden müssen, sind in Euro anzugeben. Während des Zeitraums der Angabe von zwei Währungen müssen Reiseanordnungen nicht zweifach angegeben werden.

   

Neuberechnung der Salden in den Geschäftsbüchern

Salden in Kuna, die aus den Geschäftsbüchern für das Jahr vor dem Jahr der Einführung des Euro übertragen werden, werden unter Anwendung des festen Umrechnungskurses und gemäß den Umrechnungs- und Rundungsregeln in Euro umgerechnet werden.  Geschäftsvorfälle, die sich auf den Zeitraum nach dem Datum der Einführung des Euro beziehen, werden in den Geschäftsbüchern in Euro angegeben.

    

Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses

Unternehmen, die gemäß den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes einen Jahresabschluss einreichen müssen und deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, haben den Jahresabschluss für 2022 gemäß den Fristen im Jahr 2023 in Kuna zu erstellen und einzureichen. 

   

Unternehmen, die gemäß den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes einen Jahresabschluss einreichen müssen, bei welchen das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht und deren letzter Tag des Geschäftsjahres nach dem Tag der Einführung des Euro liegt, geben die Daten für das vorausgegangene Geschäftsjahr im Jahresabschluss in Euro an.

    

Bei Unternehmen, die den Jahresabschluss gemäß den Kroatischen Rechnungslegungsstandards (HSFI) erstellen und bei welchen die Daten erstmals in Euro angegeben werden, werden die Vergleichsdaten aus den vorherigen Berichtszeiträumen in Kuna zwecks besser Vergleichbarkeit der Daten unter Anwendung des festen Umrechnungskurses und gemäß den Neuberechnungs- und Rundungsregeln neu berechnet und in Euro angegeben. Unternehmen, die verpflichtet sind, als Rahmen für den Jahresabschluss die IFRS anzuwenden, stellen die Vergleichsdaten gemäß den Vorschriften der IFRS dar.

 

Erklärungen zu Steuern und anderen  öffentlich-rechtlichen Abgaben

Steuererklärungen für 2022 und früher müssen in Kuna eingereicht werden und für 2023 und die folgenden Jahre in Euro. Korrekturen von Steuererklärungen werden in der Währung vorgenommen, in der die  Erklärung ursprünglich abgegeben wurde.

   

Die Umsatzsteuererklärung für Dezember 2022 wird gemäß den gesetzlichen Fristen im Januar 2023 in Kuna eingereicht, weil sich die Geschäftsvorfälle in der Erklärung für Dezember 2022 auf den Berichtszeitraum 2022 beziehen.

   

Ertragssteuererklärungen und Einkommensteuererklärungen für 2022, die in 2023 eingereicht werden, enthalten Beträge in Kuna.Ertragssteuerpflichtige, deren Steuerzeitraum vor der Einführung des Euro beginnt und nach der Einführung des Euro endet, reichen ihre Ertragssteuererklärung für diesen Steuerzeitraum in Euro ein.

   

Das JOPPD-Formular (Einheitliches Formular für Steuer, Gemeindezuschlag und Abgaben) mit dem Code 22xxx wird in Kuna eingereicht und das JOPPD-Formular mit dem Code 23xxx wird in Euro eingereicht. Korrekturen und Ergänzungen zu den JOPP-Formularen werden in der Währung eingereicht, in der das ursprüngliche Formular eingereicht wurde.

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