Lösungsmöglichkeiten beim Deadlock: Russian Roulette und Texas Shoot Out

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Bei einer paritätischen Gesellschaft ergibt sich im Beendigungsfall häufig die Situation, dass beide Gesellschafter ein widerstreitendes Interesse an der Übertragung der Gesellschaftsanteile auf den einen oder anderen Gesellschafter haben. Dennoch soll die Übertragung in diesen Fällen im Sinne der Gesellschaft und des operativen Geschäftsbetriebs möglichst schnell, effizient und v.a. reibungslos erfolgen. Als Lösungsmöglichkeiten für derartige Situationen stehen u.a. die Instrumentarien „Russian Roulette” und „Texas Shoot Out” zur Verfügung.
 
Im Unterschied zu Optionsmodellen wird bei den Lösungsmechanismen Russian Roulette und Texas Shoot Out durch die Parteien zuvor nicht festgeschrieben, welche im Beendigungsfall Verkäufer und welche Käufer der betroffenen Gesellschaft und damit der Geschäftsanteile sein wird. Gleiches gilt für den Kaufpreis oder die Kaufpreisfindungsformel. Inhalt der Verfahren ist es gerade, die Käufer- und Verkäuferrolle sowie den Kaufpreis erst durch Betreiben des Verfahrens zu bestimmen.

Russian Roulette

Die Grundidee der Russian Roulette-Klausel ist, dass der ausstiegswillige Gesellschafter dem anderen Gesellschafter ein Angebot zum Verkauf und zur Abtretung seines Geschäftsanteils an der betroffenen Gesellschaft unterbreitet. Der andere Gesellschafter erhält damit das Wahlrecht und kann zwischen 2 Optionen wählen:
  1. Er muss das ihm unterbreitete Angebot innerhalb einer zuvor festgelegten Frist annehmen. Damit erwirbt er die Geschäftsanteile des anderen Gesellschafters zu dessen angebotenen Bedingungen mit der Folge, dass er Alleingesellschafter wird.
  2. Er muss seinerseits die von ihm gehaltenen Geschäftsanteile dem anderen Gesellschafter zu dessen ursprünglich genannten Bedingungen anbieten. Das hat zur Folge, dass der ausstiegswillige Gesellschafter zu den von ihm selbst aufgerufenen Bedingungen die Geschäftsanteile des anderen Gesellschafters erwirbt. Er wird damit Alleingesellschafter.
Die Gestaltung kann bspw. noch wie folgt ergänzt werden: Hält der Gesellschafter, dem die Geschäftsanteile vom ausstiegswilligen Gesellschafter angedient werden, die  zuvor festgelegte Frist nicht ein, muss er seine Geschäftsanteile zu dem aufgerufenen Kaufpreis abzüglich eines Strafabschlages (z.B. in Höhe von 20 Prozent) an den ausstiegswilligen Gesellschafter veräußern.

Sofern beide Parteien das Recht haben, das Verfahren im Falle einer Deadlock-Situation in Gang zu setzen, ist es schlussendlich dem Zufall überlassen, welcher Gesellschafter schneller anbietet und ob das aufgerufene Angebot den richtigen Preis trifft, um hiermit das gewünschte Ergebnis der Übernahme oder des Verkaufes der Geschäftsanteile zu erreichen. Vor diesem Hintergrund steht wohl der zynische Begriff der Klausel.

Texas Shoot Out

Unter der Texas Shoot Out-Klausel versteht man eine etwas differenzierter ausgebildete Variante der Russian Roulette-Klausel. Ausgehend vom beschriebenen Mechanismus der Russian Roulette-Klausel haben die Parteien einer Texas Shoot Out-Klausel das Wahlrecht, entweder das Angebot des anderen Gesellschafters anzunehmen und die eigenen Geschäftsanteile zu verkaufen oder seinerseits dem anderen Gesellschafter ein neues und höheres Angebot zu unterbreiten, die Gesellschaftsanteile des Anderen zu kaufen. Dieser Vorgang setzt sich solange fort, wie die Gesellschafter ihrerseits jeweils neue und damit höhere Angebote für die Gesellschaftsanteile des anderen Gesellschafters abgeben. Als zivilisierte Spielvariante kommt auch die Möglichkeit in Betracht, dass die Parteien ihre Angebote gegenüber einem Dritten abgeben, was dazu führt, dass der Gesellschafter mit dem höheren Gebot zum Zuge kommt. Er wird dann Alleingesellschafter.

Die Vorteile beider Verfahren sind die Schnelligkeit der Trennung der Gesellschafter, die durch das Verfahren gewährleistete Kaufpreisangemessenheit und nicht zuletzt der von einer solchen Gestaltung ausgehende faktische Einigungsdruck aufgrund des Abschreckungspotenzials. Letzteres greift allerdings nur bei wirtschaftlich etwa gleichstarken Partnern.

Entscheiden sich Gesellschafter für derartige Gestaltungen, sollte beachtet werden, dass allein aufgrund der bestehenden Unsicherheit darüber, welcher Gesellschafter die Geschäftsanteile später erwirbt, sich ganz unterschiedliche – u.a. auch steuer- und/oder kartellrechtliche – Fragestellungen ergeben können. Außerdem sollte bereits im Rahmen der Vereinbarung einer solchen Klausel niedergelegt werden, zu welchen Bedingungen hinsichtlich der später abzugebenden Garantien die Geschäftsanteile übertragen werden sollen. Es empfiehlt sich daher, bereits bei der Implementierung einer derartigen Klausel einen Entwurf des später im Rahmen der Beendigung zu schließenden Geschäftsanteils- und Übertragungsvertrag beizufügen und ihn mit zu beurkunden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass Russian Roulette und Texas Shoot Out lediglich den Oberbegriff für diese Art der Beendigungsklauseln stellen. In der Praxis existieren hierzu eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle, die jedoch auf die dargestellten Grundregeln zurückzuführen sind.
zuletzt aktualisiert am 09.03.2016
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