Open Access zum Glasfasernetz – Status Quo, Chancen und Regelungsinhalte im Fokus

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veröffentlicht am 20. Februar 2025

 

Open Access ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Glasfaserinfrastruktur durch verschiedene Anbieter, was Wettbewerb und Angebotsvielfalt fördert und wirtschaftliche Chancen für Netzbetreiber und Dienstanbieter bietet. Außerhalb des Förderkontextes handelt es sich um ein freiwilliges, nicht auf Regulierung basierendes und noch nicht standardisiertes Instrument.

 

Der Breitbandausbau in Deutschland schreitet voran, und mit ihm gewinnt das Instrument des Open Access (OA) zunehmend an Bedeutung. Doch was steckt genau dahinter, welche Chancen bietet es und was sind wesentliche Regelungen in OA-Vereinbarungen?

 

Status Quo: Open Access im TK-Sektor

Open Access beschreibt ein Modell, bei dem die Infrastruktur eines Glasfasernetzes von mehreren Dienstanbietern genutzt werden kann. Anstatt dass nur ein Anbieter exklusiven Zugang hat, können verschiedene Telekommunikationsunternehmen ihre Dienste über dasselbe Glasfasernetz anbieten. Dies fördert den Wettbewerb und bietet Endkunden eine größere Auswahl an Dienstleistungen und Tarifen. Im Rahmen von staatlichen Förderprojekten werden die Glasfasernetze grundsätzlich im Open Access-Modell ausgebaut.

 

Im Gegensatz zum regulierten "offenen Netzzugang" zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen gemäß § 155 TKG basiert OA auf einer freiwilligen Öffnung des Zugangs zu FTTH/FTTB-Netzen. Die Definition von OA ist allerdings nicht einheitlich. Während der Fokus teilweise auf den Netzzugang gelegt wird, sehen andere die Notwendigkeit, Vorleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette einzuschließen.

 

Sinnhaftigkeit und wirtschaftliche Chancen

Netzbetreiber können im nicht geförderten Bereich OA freiwillig ermöglichen. Passiert dies zu diskriminierungsfreien, also fairen und angemessenen Konditionen, kann dies ggf. zudem regulatorischen Maßnahmen vorbeugen. Insbesondere für reine Vorleistungsanbieter („Wholesale Only”-Betreiber) ist dies zu erwägen, wobei


Open Access für alles Marktakteure wirtschaftliche Chancen eröffnen kann:

  • Netzbetreiber: Können ihre Netze besser auslasten und zusätzliche Einnahmen generieren.
  • Dienstanbieter: Erhalten Zugang zu einer breiteren Kundenbasis, ohne eigene Netze bauen zu müssen.
  • Endkunden: Profitieren von mehr Wettbewerb, einer größeren Auswahl und potenziell niedrigeren Preisen.

 

Wesentliche Inhalte von OA-Vereinbarungen

Da es sich um ein freiwilliges anbieterseitiges Instrument handelt, das zudem von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation abhängt, gestaltet sich eine Standardisierung schwierig, wenngleich dies z.B. im Rahmen des Gigabitforums der Bundesnetzagentur versucht wird.

 

Im Rahmen eines zu vereinbarenden OA gilt es insbesondere, folgende Punkte interessengerecht zu regeln:

  • Leistungsdefinition (u.a. Layer 2 oder Layer 3 BSA) und Service Level
  • Technik (Schnittstellen und Prozesse)
  • Preisgestaltung der Entgelte
  • Vertragsstrafen
  • Anpassungsklauseln
  • Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
  • Datenschutz

 

Fazit

Open Access ist ein wichtiger Baustein für einen erfolgreichen Breitbandausbau. Es bietet Chancen, insbesondere für Netzbetreiber und Dienstanbieter. Rödl & Partner unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung eines Open-Access-Modells. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

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