LoRaWAN – Smarte Einsatzmöglichkeiten erkennen, rechtssicher regeln und gewinnbringend nutzen

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veröffentlicht am 10. Oktober 2023

 

Im Vergleich zum Internet sowie Mobilfunk ermöglicht LoRaWAN eine besonders energieeffiziente Übermittlung von Daten. Dies bietet insb. Kommunen und kommunalen Unternehmen neben dem Nachhaltigkeitsaspekt auch finanzielle Vorteile, z.B. beim Einsatz batteriebetriebener Systeme. Im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen gilt es - je nach tatsächlichem Einsatz – die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, z.B. des Telekommunikationsrechts, zu beachten.

 

LoRaWAN als energieeffiziente Möglichkeit der Datenübertragung

Die schnelle und sichere Übermittlung von Daten ist aus der modernen Welt nicht mehr hinwegzudenken. Glasfaserinfrastruktur ermöglicht die schnelle Übertragung erheblicher Datenmengen und die 5G-Technik hat der Mobilfunkwelt neue Möglichkeiten eröffnet. Der Nachteil: Die meisten modernen Datenübermittlungsformen gehen Hand in Hand mit einem hohen Energieverbrauch einher. Eine Ausnahme hiervon stellt die LoRaWAN-Technologie dar.

 

LoRaWAN steht für Long Range Wide Area Network und bezeichnet eine Spezifikation eines Low Power Wide Area Network (LPWAN). LoRaWAN ist eine Funktechnologie, die es ermöglicht, Daten energieeffizient, kostengünstig und zudem sicher zu übermitteln. Da LoRaWAN einen niedrigen Funkwellenbereich nutzt, ist eine Übermittlung der Daten über große Entfernungen möglich, die die Reichweite anderer Techniken (z.B. WLAN) über ein Vielfaches übersteigen. Die Daten werden bei der LoRaWAN-Technologie von Sensoren an Geräten erfasst und automatisiert an sogenannte Gateways geschickt. Die Gateways empfangen die Daten und leiten sie weiter, in der Regel an einen Server. Von hier aus können die Daten wiederum weiter übermittelt und verarbeitet werden. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt, was der Sicherheit der Daten dient. Der Nachteil der Technologie ist jedoch eine starke Limitierung der Übertragungsrate von LoRaWAN. Aus diesem Grund ist die Nutzung auf Anwendungsfälle begrenzt, die keine hohe Datenübermittlungsrate benötigen.

 

Chancen für Kommunen und kommunale Unternehmen

Die wohl naheliegendsten Anwendungsmöglichkeiten für Kommunen und Unternehmen bestehen im Bereich der Wasser- und Energieversorgung. Insbesondere die Übermittlung von Zählerdaten (Wasser, Strom, Gas, …) kann in der Regel über ein LoRaWAN-Netz erfolgen. Doch auch in anderen Bereichen ist eine Nutzung der LoRaWAN-Technologie denkbar, so z.B. im Bereich des Straßenverkehrs, der Straßenbeleuchtung oder der Überwachung der Luftqualität in einer Kommune.

 

Entscheidet sich eine Kommune oder ein Unternehmen für einen Einsatz der LoRaWAN-Technologie, so ist im zweiten Schritt abzuwägen, ob ein eigenes LoRaWAN-Netz aufgebaut oder auf bestehende Infrastruktur eines Dritten zurückgegriffen werden soll. Welche Alternative für die Kommune bzw. für das Unternehmen sinnvoll ist, entscheiden die konkreten Rahmenbedingungen und die im Einzelfall verfolgten Ziele (z.B. Menge der zu nutzenden Sensoren und Gateways, Standortmöglichkeiten für die Gateways, Wunsch, das LoRaWAN-Netz (auch) Dritten zur Verfügung zu stellen).

 

Insbesondere im Fall der Nutzung „fremder“ LoRaWAN-Infrastruktur oder im Fall des entgeltlichen Zurverfügungstellens eines eigenen LoRaWAN-Netzes an Dritte sind die rechtlichen Parameter sowie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in einem Vertrag festzuhalten. Besonderes Augenmerk ist selbstredend auf die „LoRaWAN-spezifische“ Ausgestaltung des Vertrags zu richten, z.B. hinsichtlich der Kombination von kauf- und nutzungsrechtlicher Vertragskomponenten (welche Infrastruktur wird gekauft bzw. verkauft, welche Infrastruktur wird lediglich genutzt) oder der vertraglichen Regelungen bzgl. der Errichtung und des Betriebs der notwendigen Gateways.

 

Abhängig vom LoRaWAN-Betrieb bzw. LoRaWAN-Diensteangebot können eine Reihe von telekommunikationsrechtlichen Pflichten für die die Technologie einsetzende Kommune bzw. das Unternehmen bestehen. Diese sind im Einzelfall zu prüfen.

 

Fazit

LoRaWAN bietet für Kommunen und kommunale Unternehmen Chancen, neben finanziellen Vorteilen auch einen großen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit zu gehen. Zuvor sollte allerdings geprüft werden, ob die Technologie für das konkrete Projekt zielführend ist. Bei der vertraglichen Gestaltung sollte auf die Besonderheiten der LoRaWAN-Technologie mit Nachdruck geachtet werden. Des Weiteren sind bestehende telekommunikationsrechtliche Pflichten zu beachten.

 

Gerne unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Themen (z.B. Vertragsgestaltung) rund um die LoRaWAN-Technologie, sprechen Sie uns an!

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