Gesetz über digitale Dienste – neues Regulierungsinstrument im Bereich der Online-Vermittler

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veröffentlicht am 14. Dezember 2022

 

Mit dem Gesetz über digitale Dienste ist ein umfassendes neues Regelwerk in Kraft getreten, das eine Vielzahl neuer Verpflichtungen und Vorgaben insbesondere für Online-Plattformen vorsieht. Das Gesetz über digitale Dienste soll Nutzerrechte im Internet stärken und die Transparenz und Rechenschaftspflicht digitaler Plattformen deutlich erhöhen.

 

Hintergrund der neuen EU-Vorschriften

 

Am 01.11.2022 trat das Gesetz über digitale Dienste in Kraft. Bei dem Gesetz über digitale Dienste handelt es sich um neue EU-Vorschriften, die von der Kommission am 15.12.2020 (zusammen mit einem Vorschlag für ein neues Gesetz über digitale Märkte) vorgelegt wurden. Die neue EU-Vorschrift verfolgt das Ziel, einen sicheren und fairen digitalen Raum zu gewährleisten. Das Gesetz über digitale Dienste ermöglicht der Kommission und den Mitgliedsstaaten eine noch nie zuvor dagewesene Möglichkeit der Aufsicht über Online-Plattformen.

 

Inhalt des Gesetzes über digitale Dienste

 

Das Gesetz über digitale Dienste betrifft insbesondere Online-Vermittler sowie Online-Plattformen und beinhaltet eine Reihe von Vorgaben bezüglich der Gestaltung von Dienstleistungen und Verfahren. Als Betroffene der neuen EU-Vorschrift sind beispielsweise soziale Netzwerke, Online-Marktplätze und App-Stores zu nennen.

 

Das Gesetz über digitale Dienste beinhaltet insbesondere:

  • Regelungen zu Transparenzpflichten (z.B. Meldepflichten bezüglich illegaler Inhalte)
  • Regelungen zur Umsetzung und Überprüfung von vorgenommenen Risikominderungsmaßnahmen
  • Pflicht zur Durchführung einer jährlichen Risikobewertung hinsichtlich durch die Plattform bzw. der Dienste verursachter Schäden (z.B. durch Desinformation)
  • Schutzvorschriften für das Recht auf freie Meinungsäußerung durch Beschränkungen der Moderation von Plattforminhalten (z.B. Schutz gegen willkürliches Löschen von Kommentaren auf Plattformen)
  •  Anforderungen an die Darstellung und Verständlichkeit von Geschäftsbedingungen (z.B. klar und prägnante Darstellung, Achtung der Grundrechte der Nutzer)
  •  Pflicht zur umfassenden Bewertung von Risiken für die Grundrechte der Nutzer

 

Welche Pflichten und Regelungen von der jeweiligen Online-Plattformen einzuhalten sind, bestimmt sich nach der Rolle, Größe und Auswirkung des Diensteanbieters. So haben sehr große Online-Plattformen (mit mehr als 45 Mio. Nutzern) besondere Verpflichtungen wie z.B. die umfassende jährliche Risikobewertung bezüglich verursachter Schäden sowie der Einsatz und die Überprüfung der Risikominderungsmaßnahmen. Dagegen gelten für kleine Plattformen sowie für Start-Up-Unternehmen Ausnahmeregelungen.

 

Ein Blick in die digitale Glaskugel

Bis zum 17.02.2023 haben Online-Plattformen nun Zeit, ihre Nutzerzahlen zu veröffentlichen und der EU-Kommission mitzuteilen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Prüfung der Kommission, ob eine Online-Plattform als „sehr große Online-Plattform“ eingestuft werden soll. Der 17.02.2024 ist der Stichtag für den allgemeinen Geltungsbeginn des Gesetzes über digitale Dienste. 

 

Das Gesetz über digitale Dienste ist unter folgendem Link veröffentlicht: EUR-Lex - 32022R2065 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

 

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