BNetzA veröffentlicht Positionspapier zur Vergabe der anstehenden Mobilfunkfrequenzen

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​​​​​​​veröffentlicht am 13. Oktober 2022

 

Am 22.09.2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ein Positionspapier für die künftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen. Konkret sollen die im Jahr 2025 auslaufenden Frequenznutzungsrechte für 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz nicht verlängert, sondern über eine offene, transparente und diskriminierungsfreie Versteigerung vergeben werden. Zudem wird ein Frequenztausch von 800 MHz und 900 MHz angestrebt, um die bestehende flächendeckende LTE-Versorgung nicht zu gefährden. Ferner spricht sich die BNetzA für eine Verbesserung der Breitbandversorgung aus Nutzerperspektive aus und stellt in ihrem Positionspapier verschiedene Regulierungsinstrumente vor. Zudem werden zur Stärkung des Wettbewerbs auf Dienstebene verschiedene Maßnahmen skizziert. Das Positionspapier steht nun zur öffentlichen Konsultation, Stellungnahmen können bis zum 21.11.2022 eingereicht werden.

 

Resultierend aus den Orientierungspunkten und der damit verbundenen Bedarfsabfrage zur Bereitstellung von Frequenzen im Januar 2022, stellt die BNetzA eine Frequenzknappheit fest. Dementsprechend sollen die künftig auslaufenden Frequenznutzungsrechte für 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz über ein Vergabeverfahren verteilt werden. Dabei ist die Versteigerung die präferierte Option. Zumal diese aus Sicht der BNetzA offen, transparent und diskriminierungsfrei ist.

 

Um die Nachfragesituation im 800 MHz Bereich zu entspannen, wird ein Frequenztausch vorgeschlagen. Das betroffene Band ist von erheblicher Bedeutung für die Flächenversorgung mit LTE und derzeit zu gleichen Teilen (jeweils 2 x 10 MHz) an die drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Telekom und Vodafone vergeben. Aufgrund von zukünftig mindestens vier Interessenten (Telefónica, Telekom, Vodafone, 1&1) kann keine sinnvolle Aufteilung erfolgen. Sollte ein Mobilfunknetzbetreiber die Nutzungsrechte seines Spektrums bzw. ein Teil dieses Spektrums bei der nächsten Vergabe Ende 2025 verlieren, könnten Endverbraucher erhebliche Versorgungseinbußen erleiden. Das 900 MHz wird schwerpunktmäßig für GSM-Dienste (Sprache/SMS) genutzt und ist auch bei einer Stückelung unter 10 MHz sinnvoll nutzbar. Dies würde zu einer Entspannung der Nachfragesituation führen. Folglich schlägt die BNetzA in Ihrem Positionspapier ein Frequenztausch des 800-MHz-Band mit dem 900-MHz-Band vor.

 

Die BNetzA legt einen verstärkten Fokus auf die Nutzerperspektive und erwägt verschiedene Regulierungsinstrumente, die zur Verbesserung der Netzabdeckung, insbesondere in unterversorgten Gebieten, beitragen soll. Unter anderem wird erwogen, auf bewährte Versorgungsauflagen zurückzugreifen. Diese sollen den Netzausbau nachhaltig vorantreiben, z.B. durch die Verpflichtung der Versorgung konkreter weißer Flecken bei einem Erwerb einzelner Frequenzblöcke. Mit zusätzlichen Ausbauanreizen bei Versteigerungen von Frequenzen wird die Verbesserung der Versorgung über die Auflagen hinaus gefördert. Im Zusammenspiel mit Versorgungsauflagen werden zudem Anreize für Kooperation zwischen den Mobilfunkversorgen geschaffen.

 

Zur Stärkung des Wettbewerbs auf Dienstebene erwägt die Bundesnetzagentur verschiedene Instrumente und Maßnahmen. Eine mögliche Maßnahme zur Förderung des Wettbewerbs wäre, das mit der letzten Versteigerung der LTE Frequenzen auferlegte Verhandlungsgebot mit einer Berichtspflicht zu konkretisieren. Dies soll konstruktive Verhandlung zwischen Mobilfunknetzbetreibern und Diensteanbietern fördern.

 

Es bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Marktakteure die Positionen und Erwägung der Präsidentenkammer befinden. Bis zum 21.11.2022 besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Positionspapier bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Im Anschluss werden die Stellungnahmen im Original auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

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