Homes passed ist nicht gleich homes passed?

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​​​​​​​​veröffentlicht am 15. Juli 2021

 

Im Zuge der neuen Förderkulisse des Bundes bestehen aktuell noch einige offene Fragen. Eine davon betrifft den Begriff der „homes passed”, die nach der aktuellen Förderrichtlinie nicht förderfähig sind. Generell werden unter „homes passed” nicht versorgte Gebäude verstanden, an deren Grundstücksgrenze eine Glasfasertrasse verläuft. Allerdings ist diese Definition nicht allgemeingültig, sondern situationsabhängig wie Gigabit.NRW in einem kürzlich veröffentlichten Hinweispapier anschaulich verdeutlicht.

 

Schon in der Juni Ausgabe des Kompass Telekommunikation berichteten wir über das Thema der „homes passed” und ihrer Förderfähigkeit im Rahmen der grauen Fleckenförderung. Eine genaue Definition des Begriffes existiert seitens des Fördergebers nicht. Gigabit.NRW nahm dies zum Anlass und bemühte sich, zumindest aus technischer Sicht, um eine begriffliche Abgrenzung.

 

In dem veröffentlichten Hinweispapier wird unter anderem festgehalten, dass aufgrund bautechnischer Unterschiede von Gebäuden eine allgemeine Bezeichnung als „homes passed” eigentlich nicht möglich ist. Stattdessen muss in einem ersten Schritt geklärt werden, ob es sich bei der entlang der Grundstücksgrenze verlaufenden Trasse um eine Zuführungstrasse handelt oder eine Glasfasertrasse für den direkten Anschluss von Gebäuden. Bei Ersterer wäre der Anschluss im Grunde nicht möglich, weshalb es sich aus technischer Sicht auch nicht um ein „homes passed” handeln würde. Des Weiteren wird aufgeführt, dass ein Gebäude eher nicht als „homes passed” gelten kann, wenn die Trasse zwar auf der gegenüberliegenden Straßenseite verläuft, aber zur Straßenquerung ein unzumutbarer Aufwand (finanziell & baulich) für den Grundstückseigentümer entstehen würde.

 

Dasselbe würde auch für den Fall gelten, wenn die Trasse zwar an der Grundstücksgrenze verläuft, aber aufgrund einer umfangreichen Zwischenbebauung der Gebäudeanschluss einen hohen Aufwand mit sich bringt. Neben dem Aufwand ist außerdem zu berücksichtigen, ob für den Hausanschluss grundsätzlich genügend nutzbare Reservekapazitäten in der Glasfasertrasse verlegt sind. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich nach Auffassung Gigabit.NRW eher nicht um ein „homes passed”.

 

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Bezeichnung von Gebäuden als „homes passed” von mehreren Faktoren abhängig ist. Ein intensiverer Informationsaustausch zwischen der öffentlichen Hand sowie den Gigabitkoordinatoren und den Infrastrukturinhabern könnte hierbei Abhilfe schaffen.

 

 

 

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