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veröffentlicht am 17. August 2020
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die EU-Kommission haben sich darauf geeinigt, dass ab dem Herbst 2020 eine angehobene Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (statt wie bisher 30 Mbit/s) bei der Breitbandförderung gelten soll. Damit kann der Bund zukünftig auch die sog. grauen Flecken im Rahmen der Breitbandförderung berücksichtigen. Um eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet in Deutschland voranzutreiben wurde bereits 2015 das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau” ins Leben gerufen. Ziel war es, bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Internetanschlüssen, die Internetgeschwindigkeiten von mindestens 50 Mbits/s vorweisen, zu erreichen. Obschon dieses Ziel bis heute noch nicht ganz erreicht ist, rief die Bundesregierung 2018 bereits ein neues Ziel aus: Flächendeckender Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025; Internetgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s waren nun also neue Zielmarke. Gleichzeitig erfolgte 2018 ein „Relaunch” des Förderprogramms: Die Fördersummen wurden erhöht und das Verfahren wurde vereinfacht.
Keine Veränderung erfolgte hingegen in Bezug auf die förderfähigen Gebiete. Wie zu Beginn des Breitbandförderungsprogramms beschränkte sich die Förderung allein auf die Förderung sog. „weißer Flecken”. Dies sind Gebiete, die nicht einmal eine Versorgung mit Internetgeschwindigkeiten von 30 Mbit/s aufweisen. „Graue Flecken” hingegen, also solche Gebiete, in denen zwar Internetgeschwindigkeiten von über 30 Mbit/s, aber noch unter 1 Gbit/s bestehen, waren bislang nicht förderfähig. Dies soll sich jedoch schon bald ändern. Wie das Handelsblatt berichtete, ist es zwischen der EU-Kommission und dem BMVI zu einer Einigung dahingehend gekommen, dass die Aufgreifschwelle für die Breitbandförderung zunächst von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s angehoben werden soll. Ende 2022 soll die Aufgreifschwelle dann (automatisch) gänzlich entfallen. Bereits ab Herbst 2020 sollen die neuen Regelungen im Zuge der Neufassung der NGA-Rahmenregelung gelten. Die geplanten Anpassungen der Breitbandförderung werden zur Folge haben, dass sich die Anzahl der förderungsfähigen Gebiet vervielfachen wird; dies dürfte bereits ab dem kommenden Herbst, spätestens aber mit dem Wegfall der Aufgreifschwelle im Jahr 2022 gelten. Viele Städte und Gemeinden, die – mangels weißer Flecken – bislang nicht von der Breitbandförderung profitieren konnten, dürften insofern zukünftig als potentielle Förderungsempfänger in Betracht kommen. Denn während zwar laut Bericht des BMVI zur Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende 2019) mittlerweile bereits 93,6 Prozent der Haushalte in ganz Deutschland mit Internetgeschwindigkeiten von über 30 Mbit/s ausgestattet sind, beträgt der Anteil der Gigabit-Haushalte gerade einmal 43,2 Prozent. Kommunen, Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen stehen nun vor der Herausforderung, wie mit den neuen Rahmenbedingungen umzugehen sein wird. Für Kommunen stellen sich insbesondere folgende Fragen:
Versorgungsunternehmen mit bisher nur geringem Bezug zur Telekommunikation stehen dagegen vor folgender Überlegung:
Bestehende Telekommunikationsunternehmen hingegen werden mit ganz eigenen Ansätzen konfrontiert sein:
Die Förderung der grauen Flecken, an deren Ende der Ausbau zukunftsfähiger Glasfasernetze abgeschlossen sein dürfte, stellt den letzten und größten Schritt bei der Neugestaltung der Telekommunikationsinfrastruktur in Deutschland dar. Dabei gilt es, die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie optimal zu nutzen, um nicht später von den kommende Entwicklungen des Marktes getrieben zu werden.
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Kompass Telekommunikation Ausgabe 09/2020
Anton Berger
Diplom-Ökonom, Diplom-Betriebswirt (FH)
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Andreas Lange
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt
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