Gigabitförderung scheitert vorerst in Brüssel

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veröffentlicht am 17. Juli 2020

 

Die EU-Kommission hat den derzeitigen Entwurf zum Förderplan von Bundesverkehrsminister Scheuer aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Nun muss das Programm überarbeitet werden.
 
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und die EU-Kommission konnten sich, einem Bericht des Tagesspiegel Background zufolge, nicht auf eine finale Freigabe des aktuellen Entwurfes der Förderrichtlinie zur Graue-Flecken-Förderung einigen.


Im Fokus der Diskussionen liegt die sogenannte Aufgreifschwelle. Diese legt fest, bis zu welcher vorhandenen Versorgungsleistung eine Förderung des Ausbaus von Glasfasernetzen möglich ist. Im bisherigen Bundesförderprogramm Breitband liegt diese Aufgreifschwelle bei 30 MBit/s pro Anschluss. Das bedeutet, dass nur Gebiete bzw. Anschlüsse förderfähig sind, in denen diese Schwelle nicht überschritten wird. Mit dieser Regelung soll ein Überbau durch staatlich finanzierte Glasfasernetze und damit die Entwertung bestehender Infrastrukturen verhindert werden.


Bereits im Jahr 2018 legte das BMVI den Entwurf für die Graue-Flecken-Förderung bei der EU-Kommission vor. In diesem ist folgende überarbeitete Regelung hinsichtlich der Aufgreifschwelle getroffen worden: Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, die eine Prüfung jeder Straßenzüge und Hausanschlüsse einzelner Regionen auf Förderfähigkeit vorgibt, sollen nun grundsätzlich alle Gebiete förderfähig sein, in denen keine Gigabit-Leitungen vorhanden sind. Somit würden die bürokratischen Hürden entzerrt und der Glasfaserausbau in Deutschland deutlich beschleunigt werden.

 
Insbesondere von den großen Verbänden am deutschen Telekommunikationsmarkt VATM und Breko wurde die beabsichtigte Regelung kritisch betrachtet. Neben steigender Konkurrenz und der Verknappung der sowieso schon überlasteten Tiefbaukapazitäten sehen die Verbände auch die Einschränkung des privatwirtschaftlichen Ausbaus als nicht tragbare Konsequenz dieser Regelung.


Dem Bericht zufolge geht die EU-Kommission einen Schritt weiter, indem sie Zweifel hinsichtlich einer möglichen Marktverzerrung durch die Förderpläne äußert. Ähnliche Äußerungen wurden bereits im Jahr 2019 durch die Monopolkommission veröffentlicht.


Zugleich wurde die eigens vorgegebene Aufgreifschwelle von 30 MBit/s zu Beginn diesen Jahres bei der Genehmigung der bayerischen Gigabitrichtlinie auf 100 MBit/s erhöht. Eine Notifizierung der Graue-Flecken-Förderung ohne eine Aufgreifschwelle würde aus EU-Sicht vermutlich zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.


Vermutlich hat sich die EU-Kommission aus diesen genannten Gründen gegen eine Freigabe des vorgelegten Entwurfes des BMVI entschieden. Dieses muss den Entwurf überarbeiten und neu einreichen. Eine Notifizierung ist damit weiterhin ausstehend. Um die Erfolgsaussichten für die nächsten Verhandlungen zu erhöhen, könnte es möglicherweise sinnvoll sein, die Aufgreifschwelle in Anlehnung an die bayerische Gigabitförderung zu gestalten.

 

 

 

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