Entgeltvorschlag der Bundesnetzagentur: „Letzte Meile“ soll teurer werden

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Ab dem 1. Juli 2019 darf die Telekom ein um 12% erhöhtes Entgelt für die Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung, die sog. „letzte Meile”, verlangen. So sieht es der am 10. April 2019 veröffentlichte Entgeltvorschlag der Bundesnetzagentur vor. Als Teilnehmeranschlussleitung (TAL) wird in einem Telekommunikationsnetz diejenige Verbindung bezeichnet, die zwischen dem Hauptverteiler in der örtlichen Vermittlungsstelle und dem Kundenanschluss liegt. Zwischen dem Hauptverteiler und dem Kundenanschluss sind in aller Regel noch sog. Kabelverzweiger zwischengeschaltet; dies sind die grauen Kästen am Straßenrand.

 

Die TAL befindet sich überwiegend im Eigentum der Deutschen Telekom. Für Konkurrenten der Telekom macht es derweil aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, eigene Leitungen bis zum Endkunden zu verlegen, sodass diese stattdessen die TAL der Telekom anmieten und dieser dafür im Gegenzug ein Entgelt zahlen. Über die zulässige Höhe dieses Entgeltes entscheidet alle drei Jahre die Bundesnetzagentur (BNetzA).

 

Entgeltvorschlag der Bundesnetzagentur

Am 10. April 2019 hat die BNetzA ihren Entgeltvorschlag für die TAL veröffentlicht. Demnach darf die Telekom ab dem 1. Juli 2019 monatlich 11,19 Euro (statt bisher 10,02 Euro) für die Anmietung der TAL ab dem Hauptverteiler verlangen. Für die Anmietung der TAL ab einem Kabelverzweiger soll das monatliche Entgelt künftig 7,05 Euro (statt bisher 6,77 Euro) betragen dürfen.

 

Die BNetzA begründet ihren Vorschlag mit dem Anstieg nahezu sämtlicher relevanter Preisparameter (insbesondere der Tiefbaupreise, der Kupferpreise, des Stundensatzes für die Montagearbeiten sowie der Preise bei Vergabe an Auftragnehmer). Die kostensenkenden Parameter hingegen blieben dieses Mal – zuletzt waren die Kosten für die „letzte Meile” stets gesunken – dahinter zurück.

 

Reaktionen

Mit der Veröffentlichung des Entgeltvorschlags bat die BNetzA zugleich interessierte Marktakteure um schriftliche Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Entgelten.

 

Die Telekom bezeichnet den Entgeltvorschlag der BNetzA als „einen Schritt in die richtige Richtung”, auch wenn die BNetzA mit ihrem Vorschlag noch unter den von der Telekom beantragten Kosten geblieben ist. Beantragt hatte die Telekom ein Entgelt in Höhe von 12,10 Euro für den Zugang zur Hauptverteiler-TAL und 8,18 Euro für den Zugang zur Kabelverzweiger-TAL.

 

Die Reaktionen der Telekom-Konkurrenten fallen hingegen – erwartungsgemäß – weitaus negativer aus. So spricht der Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (Buglas) davon, dass mit dem Vorschlag der BNetzA die angestrebte Stabilität und Vorhersehbarkeit der Zugangsentgelte nicht mehr gewährleistet sei. Derweil weist der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) darauf hin, dass es sich in Bezug auf die Anmietung der TAL beim Hauptverteiler um den größten Preissprung in den letzten 15 Jahren handle und dass „dieses Ergebnis schlicht desaströs” sei.

 

Die BNetzA wertet die eingegangenen Stellungnahmen nun aus und prüft den Entgeltvorschlag daraufhin, ob und ggf. inwieweit noch Anpassungen vorzunehmen sind. Sofern dann auch die Europäische Kommission den Entgeltvorschlag genehmigt, sind die beschlossenen Entgelte ab dem 1. Juli 2019 gültig.

 

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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