Gigabitrichtlinie Bayern tritt in Kraft

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 10. März 2020

 

 

Anfang Februar hat das Land Bayern seine notifizierte und nun endgültig in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) veröffentlicht. Sie tritt zum 2. März 2020 in Kraft und steht hier zum Download zur Verfügung.


Förderfähig sind nun auch Betreibermodelle, was in der bayerischen Landesförderung vorher nicht in der Form zulässig war.


Grundsätzlich gilt für Fördergebiete eine Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, welche jedoch in den Förderbedingungen noch spezifiziert ist.


Auch die zugehörigen Förderkonditionen sind nun bekannt:
Die Fördersätze bewegen sich zwischen 80 % und 90 % der Deckungslücken bei Höchstbeträgen zwischen 2.500 € und 10.000 € je Adresse (inkl. Bonus für interkommunale Zusammenarbeit). Die jeweilige Höhe hängt von der Ausgestaltung im Einzelnen ab.


Es können sich somit Fördervolumina von bis zu 8 Millionen Euro je Gemeinde ergeben.


Für die Unterstützung der Durchführung erhalten Kommunen außerdem bei bereits durchgeführter Markterkundung ein Startgeld von 5.000 € zur Deckung von administrativen Aufwendungen.

 

Gerne stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite. Sprechen Sie uns an!

 

Energiewirtschaft

 

 

Sie haben eine Frage zum Thema?

 

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf und unsere Experten melden sich umgehend bei Ihnen!

 

Anrede
Titel
Vorname
Nachname
Branche
Firma
Straße/Hausnummer
PLZ
Ort
Land
Telefon
E-Mail *
Frage *
Einwilligung *
Datenschutzerklärung *


Helfen Sie uns, Spam zu bekämpfen.


Captcha image
Show another codeAnderen Code generieren



Folgen Sie uns

LinkedIn Banner

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

Associate Partner

+49 911 9193 3573

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu