Referentenentwurf der Bundesregierung zum PBefG – Stellungnahmen der Verbände durchaus kritisch

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Autor: Dr. Anna Scharl

​veröffentlicht am 16. Dezember 2020


Die Stellungnahmen der am 19. November gestarteten Verbändeanhörung des BMVI (wir berichteten) liegen nunmehr vor. Von den Verbänden wird die Absicht, das PBefG noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren, insgesamt durchweg positiv gewürdigt. Die Beurteilungen reichen von einer Begrüßung des Referentenentwurfs der Bundesregierung vom 03.11.2020 „in den überwiegenden Teilen” (VDV) bis hin zur Ablehnung dessen (EVG). Im Detail sehen jedoch alle Verbände erheblichen Änderungsbedarf, der sich aus den jeweiligen, teilweise divergierenden Verbandsinteressen speist. Bislang streitträchtige Themen, wie die Rückkehrpflicht des Mietwagenverkehrs, stehen dabei abermals im Fokus.
 
Die Einführung rechtlicher Grundlagen für neue, bedarfsorientierte Verkehrsformen, um die Mobilitätswende voranzubringen, wird insgesamt begrüßt.


Hinsichtlich der getroffenen, differenzierenden Regelungen zwischen Linienbedarfsverkehren und gebündelten Bedarfsverkehren bestehen aber durchaus unterschiedliche Ansichten. Der gebündelte Bedarfsverkehr werde gegenüber dem Linienbedarfsverkehr benachteiligt (z.B. erhöhter Mehrwertsteuersatz, festgelegte Preiskorridore, Bediengebiete und Poolingquote) (BVDW). Insbesondere die optionale Rückkehrpflicht müsse abgeschafft werden (vzbv, Bitcom). Es gelte gerade, Hemmungen von Mobilitätsinnovationen zu vermeiden.


Nach Auffassung der EVG sei allein eine Regelung von Linienbedarfsverkehren sinnvoll, weil durch die Ausgestaltung gebündelter Bedarfsverkehre (keine Bedienungs-, Beförderungspflicht sowie eingeschränkte Regulierung der Beförderungsentgelte) eine Kannibalisierung bestehender Verkehre drohe. Von anderer Seite (VCD) werden die Regelungen zu gebündelten Bedarfsverkehren (insb. Poolingquote, Monitoring, Mindestbeförderungsentgelte und zeitliche/räumliche Begrenzungsmöglichkeiten) aber durchaus positiv gewürdigt, weil sie Nachhaltigkeit im Verkehr förderten.

Im Rahmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist die Ausgestaltung der angekündigten Deregulierung umstritten. Während manchen die Möglichkeit der Einführung flexibler Tarife im Taxenverkehr schon zu weit geht (EVG), fordern andere, die Deregulierung des Taxenverkehrs deutlich weitereichender auszugestalten, um Wettbewerbsnachteile des Mietwagenverkehrs abzubauen und so den Innovationsgeist der Privatwirtschaft weiter zu fördern (BVDW).


Die unterschiedlichen Auffassungen zur (De)Regulierung des Taxen- und Mietwagenverkehrs kommen im Kontext des Mietwagenverkehrs abermals am deutlichsten zum Tragen: Während von einer Seite eine restriktivere Regulierung des Mietwagenverkehrs, insbesondere über eine die Abschaffung der Ausnahmen zur Rückkehrpflicht und die Einführung einer Vorbestellfrist, gefordert wird (EVG, VDV, VCD), verlangt die andere Seite die Rückkehrpflicht vollständig abzuschaffen (BVDW, Bitcom). Mit dem über die Regelungen zu alternativen Abstellorten insoweit vorgeschlagenen Kompromiss scheint keine Seite wirklich glücklich zu sein.

Auch die Regelungen zur digitalen Vermittlung stoßen auf geteiltes Echo. Während die einen aus Gründen des Fahrgastschutzes Konkretisierungsbedarf hinsichtlich der Definition der Plattformen und der für diese geltenden Rechte und Pflichten sehen (VDV, vzbv), geht den anderen eine Regulierung solcher Geschäftsmodelle im PBefG – ebenfalls unter Verweis auf die Bedeutung innovativer Geschäftsmodelle – zu weit (Bitcom).

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten wird im Allgemeinen anerkannt, hinsichtlich der Ausgestaltung bestehen durchaus unterschiedliche Vorstellungen. Das Open-Data-Prinzip stößt nur mancherorts auf Zustimmung (VCD). Es wird hierzu auch vertreten, dass die Regelung einer Bereitstellungspflicht von Mobilitätsdaten im PBefG lediglich hinsichtlich der Ausübung der Kontrollpflicht und der Verkehrslenkung Sinn mache, nicht aber bezogen auf den Ausbau multimodaler Mobilitätsdienstleistungen (Bitcom). Jedenfalls müssten die verschiedenen Bestrebungen der Bundesregierung zur Vernetzung von Mobilitätsdaten sinnvoll zusammengeführt werden (z.B. Datenraum Mobilität) (vzbv, Bitcom).


Zu berücksichtigen sei ferner, dass aktuell bei vielen Unternehmen noch nicht die technischen Voraussetzungen zur Erzeugung dynamischer Daten vorlägen und eine Umsetzung, sofern sie sich nicht auf vorhandene Daten beschränke, entsprechende finanzielle Mittel und eine gewisse Vorlaufzeit voraussetzten (VDV).

Das im Entwurf neu verankerte Ziel der Umweltverträglichkeit habe wegen fehlender, klar definierter umzusetzender Klima- und Umweltschutzstandards für die eingesetzten Fahrzeuge eher symbolischen Charakter (EVG, VCD).

Teilweise werden die unzureichenden Regelungen zu verbindlichen Sozialstandards, inkl. entsprechender Sanktionierungsmöglichkeiten, erheblich kritisiert. Von Mobilitätsanbietern und Plattformbetreibern umzusetzende bundesweit einheitliche und für alle Beschäftigten im Bereich der entgeltlichen Personenbeförderung gültige Mindestsozialstandards seien notwendig (EVG, VCD). In anderen Augen erscheinen entsprechende Regelungen angesichts bestehender Gesetze (Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz und Arbeitsschutzgesetze) überflüssig (Bitcom).

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