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veröffentlicht am 15. November 2023
Die Ministerpräsident:innen der Länder haben mit dem Bund im Rahmen der MPK am 6.11.2023 eine Verständigung zur Fortsetzung des Deutschlandtickets gefunden. Die Verständigung sieht vor:
Positiv ist die Fortgeltung des Deutschlandtickets. Negativ ist, dass die Rahmenbedingungen weiterhin unklar sind.Entsprechend des Beschlusses der MPK arbeiten Bund und Länder an einer zeitlich befristeten Fortschreibung der Musterrichtlinie. Das kaskadierende Umsetzungsmodell (Bund-Länder-Kommunen) des Jahres 2023 soll somit auch für 2024 gelten. Die juristische Verantwortung zur Festlegung der Tarifanordnung wird daher auch 2024 bei den kommunalen Aufgabenträgern liegen. Diese haben die Tarifanordnung über allgemeine Vorschriften und/oder öffentliche Dienstleistungsaufträge umzusetzen.
Die für 2023 bestehenden Tarifanordnung sind sehr häufig auf den 31.12.2023 befristet. Damit endet die Tarifanordnung mit Ablauf des 31.12.2023.
Eine Fortsetzung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 erfordert daher VOR dem 1.1.2024 einen Beschluss der kommunalen Aufgabenträger. Bei allgemeinen Vorschriften sollte die Rechtsform der Satzung gewählt werden.
Wir leiten daraus drei Take-aways ab:
Jörg Niemann
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Nicklas Schäfer (geb. van Ingen)
Rechtsanwalt