Das BMVI hat den Referentenentwurf für ein Schnellladegesetz vorgelegt

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veröffentlicht am 13. Januar 2021

 

Das Bundesverkehrsministerium hat am 28.12.2020 den Referentenentwurf für ein Schnellladegesetz (SchnellLG) vorgelegt, um so den Ausbau von öffentlicher Schnellladeinfrastruktur (mindestens 100 kW Ladeleistung) EU-weit ausschreiben zu können. Gelegenheit zur Stellungnahme wurde jedoch nur bis zum 05.01.2021 gewährt.

Der Referentenentwurf sieht eine Aufteilung in mindestens zehn Gebietslose vor, innerhalb derer die Ladesäulen unter staatlicher Aufsicht errichtet und betrieben werden. Die Gebietslose fassen sowohl wirtschaftlich attraktive als auch unattraktive Standorte zusammen, wobei der Bund davon ausgeht, dass ein Betrieb derzeit nicht wirtschaftlich möglich ist, sodass der Bund einen Großteil des wirtschaftlichen Risikos übernehmen werde (Investitionskosten, Betriebskosten und Kosten für den Netzanschluss). Die genauen Gebiete für die Errichtung der Ladeinfrastruktur werden zudem vom Bund festgelegt. Inhaltlich geht es bei dem Referentenentwurf nur um Ladesäulen für Elektro-PKW und nicht (auch) um Elektro-LKW (Nutzfahrzeuge).

Kritik kommt daher vom Bundesverband E-Mobilität (BEM), der zum einen bemängelt, dass nicht auch batterieelektrische Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden und zum anderen vorschlägt, die Stromnetzbetreiber am Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu beteiligen.

Auch für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist unklar, wie das im Referentenentwurf beschriebene Ausschreibungs-System mit dem wettbewerblichen Infrastrukturausbau für Elektromobilität zusammenpasst. Der BDEW sieht es insbesondere kritisch, dass aufgrund der häufigen regulatorischen Anpassungen keine verlässlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau der Infrastruktur bestünden.


Bewertung für die Praxis

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einer Antriebswende. Bei unattraktiven Rahmenbedingungen steht zu befürchten, dass der Auf-/Ausbau der Ladeinfrastruktur sich weiter verzögert und die von der Bundesregierung für notwendig erachteten 7-10 Millionen batterieelektrischen Fahrzeuge zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 nicht erreicht werden.

 

 

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