Das Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals

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veröffentlicht am 30. August 2018, Autorin: Christiane Kraus

 

Anfang August wurde das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vom Kabinett beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung des Sofortprogramms für die Kranken- und Altenpflege (siehe hierzu auch den Bericht in unserer Juli Ausgabe). Durch die im Gesetz verankerte Personalausstattung soll die Pflege im Krankenhaus sowie in Pflegeeinrichtungen verbessert und die Attraktivität des Pflegeberufes erhöht werden.

 

Im Krankenhausbereich wird daher zukünftig unter anderem jede zusätzliche Pflegekraft von den Kostenträgern refinanziert. Außerdem werden Tarifsteigerungen voll finanziert, sogar rückwirkend ab dem Jahr 2018. Die Ausbildungsvergütung der (Kinder-) Krankenpfleger im 1. Lehrjahr werden ebenfalls vollständig von den Kostenträgern übernommen. Zudem wird das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Wenn Krankenhäuser zu wenig Pflegekräfte beschäftigen, dürfen sie künftig auch nur weniger Patienten behandeln. Der festgelegte Wert darf somit nicht unterschritten werden.

 

In Pflegeeinrichtungen soll jede stationäre Einrichtung unterstützt werden, indem insgesamt rund 13.000 Pflegekräfte zusätzlich durch die GKV finanziert werden. Die Pflege soll zudem Entlastung erfahren, indem in die Digitalisierung der Prozesse und Dokumentation investiert wird.

 

Um die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern, soll die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte gestärkt werden. Pflegeeinrichtungen sollen finanziell unterstützt werden, damit die in der Pflege tätigen Mitarbeiter Familie und Beruf besser vereinbaren können.

 

Gesundheitsminister Jens Spahn äußerte sich positiv über den Gesetzesentwurf und sagte, dass das Sofortprogramm Pflege eine erste wichtige Etappe zur Verbesserung der Pflege ist. Außerdem fügt er hinzu, dass das Ministerium der Pflege unmittelbar und spürbar unter die Arme greift.

 

Die Präsidentin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Doris Pfeiffer, befürwortet den grundlegenden Vorstoß für mehr Pflegekräfte und das Ziel, mehr Personal für Pflegeberufe zu gewinnen und im Beruf zu halten. Dennoch sieht sie einige Punkte des Gesetzesentwurfes eher kritisch. So ist es z.B. nicht Aufgabe einer Sozialversicherung die Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen zu stärken oder eine Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie herbeizuführen. Auch der Sozialverband VdK übt Kritik, denn zwar sind 13.000 Stellen ein Anfang, es werden jedoch bestenfalls 60.000 zusätzliche Stellen benötigt. Auch der DKG weist darauf hin, dass das Hauptproblem darin liegt, dass auf dem Arbeitsmarkt keine Pflegekräfte verfügbar sind. Zudem wird bemängelt, dass sich die Stellenförderung nur auf stationäre Einrichtungen beziehen und der ambulante Bereich völlig außen vor bleibt.

 

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es bedarf keiner weiteren Zustimmung des Bundesrates. Überdies sind zukünftig weitere Konkretisierungen geplant. So soll es Pflegepersonaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen im Krankenhaus geben und auch in Pflegeeinrichtungen sollen für die Langzeitpflege verbindliche Personalbemessungsinstrumente eingeführt werden. Insgesamt muss sich zeigen, ob durch die Regelungen eine spürbare Verbesserung in der Pflege stattfindet.

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Tino Schwabe

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