Überblick zu den das Gesundheitswesen betreffenden Änderungen des Koalitionsvertrags

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​veröffentlicht am 27. April 2018

 

Der am 14. März 2018 von CDU, CSU und SPD unterzeichnete Koalitionsvertrag beinhaltet etliche Ziele und Verbesserungsvorhaben, die das Gesundheitswesen betreffen. Neben der Verbesserung der Gesundheits- und Pflegeversicherung sollen insbesondere die Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine verlässliche Absicherung der Bürger angepasst werden.

 

[Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vom 14. März 2018]

 

Laut der Ausführungen des Koalitionsvertrags der 19. Legislaturperiode vom 14. März 2018 stehen im Themengebiet „Gesundheit und Pflege” eine gute pflegerische und medizinische Versorgung, die Verstärkung der sektorenübergreifenden Versorgung sowie als generelles Leitbild die Patientenorientierung im Fokus. Diesbezüglich wurden insgesamt sieben verschiedene Themenschwerpunkte gesetzt.

 

Im Bereich Pflege soll neben dem Projekt „Konzertierte Aktion Pflege”, welches bessere Personalschlüssel und Ausbildungsoffensiven für Pflegekräfte zum Ziel hat, ein „Sofortprogramm Pflege” mit 8.000 neuen Fachkraftstellen auf den Weg gebracht werden. Neben den Arbeitsbedingungen soll sich auch die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege verbessern. Dies schließt laut Koalitionsvertrag die verbesserte Honorierung der Wegezeiten in der ambulanten Pflege, insbesondere in Bezug auf den ländlichen Raum, ein. Ein weiteres Vorhaben der Regierung ist die Einführung von Personaluntergrenzen in Krankenhäusern nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern auch für alle bettenführenden Abteilungen. Darüber hinaus sollen pflegende Angehörige besser unterstützt und damit entlastet werden.

 

Der Koalitionsvertrag enthält auch für Krankenhäuser wesentliche Änderungen. Die Regierung konstatiert zum einen die Notwendigkeit des Strukturwandels der Krankenhauslandschaft im Allgemeinen und zum anderen die Notwendigkeit von Investitionen für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung in Krankenhäuser. Deshalb wird der Strukturfonds iHv 1 Milliarde Euro/Jahr für weitere vier Jahre fortgesetzt. Eine zentrale Änderung ist im Hinblick auf die Fallpauschalenvergütung (DRG) geplant. Die Regierung will die Krankenhausvergütung auf eine Kombination von Fallpauschalen und Pflegepersonalkostenvergütung – die die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf berücksichtigt – umstellen. Das bedeutet, dass die Pflegepersonalkosten zukünftig unabhängig von den Fallpauschalen vergütet werden sollen, wodurch die bisherige DRG-Berechnung folglich um diesen Anteil bereinigt werden muss.

 

Lesen Sie mehr zu den Themenschwerpunkten Pflege und Krankenhaus des Koalitionsvertrags in der ersten Ausgabe des neuen Fokus Gesundheits- und Sozialwirtschaft im Juni 2018!

 

Im Hinblick auf die Finanzierung der GKV soll ab 01. Januar 2019 der bisher allein vom Arbeitnehmer getragene Zusatzbeitrag wieder paritätisch geleistet werden. Zudem stellt die Regierung in Aussicht, den morbi-RSA weiterzuentwickeln und zudem besser vor etwaigen Manipulationen zu schützen.

 

Des Weiteren soll auch die ambulante Versorgung verbessert werden. Neben einer Optimierung der Bedarfsplanung zur Verteilung der Arztsitze ist geplant, das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen. Zudem soll der Innovationsfonds mit einem Volumen von 200 Millionen Euro jährlich über das Jahr 2019 fortgesetzt werden. Um ein modernes Vergütungssystem zu schaffen, müsse man laut Koalitionsvertrag sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) reformieren.

 

Weitere Änderungsvorhaben betreffen die Ausbildungsmöglichkeiten in den Gesundheitsberufen, welche attraktiver gestaltet werden sollen, sodass mehr Personen einen solchen Beruf ergreifen bzw. ergreifen können. Dementsprechend soll den Gesundheitsfachberufen beispielsweise mehr Verantwortung übertragen und das Schulgeld für die Ausbildung erlassen werden. Außerdem sollen mehr Medizinstudienplätze entstehen und eine Akademisierung der Hebammenausbildung nach den EU-Vorgaben stattfinden.

 

In Bezug auf E-Health bzw. Digitalisierung strebt die Regierung an, die Telematikinfrastruktur weiter auszubauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten einzuführen. Außerdem sollen die bisherigen Strategien zur sektorenübergreifenden Versorgung, zur Prävention sowie zur globalen Gesundheitspolitik ausgebaut und verbessert werden.

 

Kontakt

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Dr. Anja Bauchowitz

M.A. Gesundheitsökonomie

Senior Associate

+49 221 9499 094 28

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