Systematische Wahrnehmung der Betreiberverantwortung

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​Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung der Betreiberverantwortung durch Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Einrichtungen sowie die eingeschalteten Dienstleister haben sich in den letzten Jahren laufend verschärft. So sehen sich Unternehmen, Gebietskörperschaften und die darin handelnden Personen konfrontiert mit einer Vielzahl von stetig sich verändernden rechtlichen Anforderungen und sind damit auch zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Diese Anforderungen zu sämtlichen betrieblichen und organisatorischen Abläufen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung Ihrer Immobilien und Anlagen werden ausgefüllt durch eine umfangreiche Gesetzgebung von EU, Bund und Ländern, einem System von Unfallverhütungsvorschriften, einem nicht minder umfangreichem technischen Regelwerk (DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien etc.) sowie einer in den vergangenen Jahren verschärften und sehr differenzierten Rechtsprechung.

Einer systematischen und strukturierten Auseinandersetzung mit dem Thema Betreiberverantwortung von der Identifikation der Betreiberpflichten bis hin zur Umsetzung dient der von Rödl & Partner entwickelte Masterplan Betreiberverantwortung, der das Ergebnis der Zusammenfassung aus zurückliegenden und aktuell vorliegenden Erkenntnissen und Erfahrungen zum Thema ist. Er beinhaltet den Gesamtprozess, die wichtigsten Prozessschritte und die Hilfsmittel für die Wahrnehmung der Unternehmer- und Betreiberverantwortung.

Der Masterplan beruht auf der kontinuierlichen Auswertung von über 2.000 FM-relevanten Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien hinsichtlich der darin enthaltenen Pflichten, Qualifikations- und Dokumentationsanforderungen, Bußgeldbestimmungen und Straftatbeständen aus der Online-Datenbank REG-IS (Regelwerks-Informationssystem)
und zerlegt die Gesamt-Aufgabenstellung in einzelne überschaubare Prozessschritte entlang einer Prozesskette in die bekannten Phasen Plan-Do-Check-Act, hinsichtlich des Pflichtadressaten in Unternehmer- und Betreiberpflichten, diese wiederum nach Lebenszyklusphasen und Prozessen der GEFMA 100/200 sowie nach Bauelementen in Anlehnung an DIN 276-1.

Mit unserem Quick Check Betreiberverantwortung, der die Vorgehensweise des von uns entwickelten Masterplans zu Grunde legt, prüfen wir, inwieweit Sie die Ihnen obliegenden Betreiberpflichten wahrnehmen und die dafür notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen haben. Wir decken Schwachstellen und Risiken bei der Aufgabenerfüllung auf.

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Henning Wündisch

Rechtsanwalt

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